Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

ZDH warnt: Doppelbesteuerung für Handwerker-Renten stoppen

(Berlin) - Im Vorfeld der Anhörung zum Alterseinkünftegesetz im Deutschen Bundestag erklärt der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp:

"Die Einführung der nachgelagerten Rentenbesteuerung ist steuersystematisch richtig und verfassungsrechtlich geboten. Für die arbeitsintensiven Handwerksbetriebe ist besonders wichtig, dass so der Faktor Arbeit durch die weitergehende Freistellung von Altersvorsorgeaufwendungen entlastet wird. Deshalb sollte die Politik - über die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge hinaus - auch die Riester-Förderung ausweiten sowie die betriebliche Altersvorsorge stärker steuerlich freistellen.

Das Handwerk warnt aber eindringlich vor einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung. Für Handwerksunternehmer gilt die gesetzliche Handwerkerpflichtversicherung - und in diese haben hunderttausende selbstständige Handwerksmeister viele Jahre lang 100 Prozent der Beiträge entrichtet. Nach dem Gesetzentwurf sollen diese nun genauso wie Arbeitnehmer 50 Prozent ihrer Rentenbezüge versteuern - obwohl sie den Arbeitgeberanteil aus eigener Tasche getragen haben. Das träfe ungerechterweise vor allem viele Kleinunternehmer aus dem Handwerk. Das Thema Doppelbesteuerung muss daher am Mittwoch in der Anhörung im zuständigen Finanzausschuss beraten werden, mit dem Ziel einer raschen Korrektur."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Presseabteilung Mohrenstr. 20-21, 10117 Berlin Telefon: 030/20619371, Telefax: 030/20619372

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