Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

ZDH und DSTV schlagen Alarm: Keine sozialversicherungsbeiträge für fiktiven Lohn

(Berlin) – Einen Verzicht auf Nachforderungen der Sozialversicherungsträger bei geringfügig Beschäftigten fordern Dieter Philipp, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV). Die Verbandspräsidenten haben sich gestern in einem offenen Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit- und Sozialordnung und des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages gewandt. Beide Organisationen registrieren in jüngster Zeit verstärkte Prüfungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (630-Mark-Jobs) durch die Sozialversicherungsträger. Dabei werden fiktive Lohnbestandteile zur Grundlage für die Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge gemacht. Dies führt regelmäßig zu hohen Nachzahlungen, die eine Vielzahl von kleinen und mittleren Unternehmen an den Rande des Ruins bringen. So liegt ein Fall vor, in dem eine Nachforderung in Höhe von 50.180,72 DM für die Jahre 1996 bis 1999 erhoben wird.

ZDH und DStV fordern daher von der Politik einen Verzicht auf entsprechende Nachforderungen. Zudem sollen sich die Beitragsbemessung zukünftig allein am tatsächlich gezahlten Arbeitslohn orientieren.

"Wir brauchen die 630-Mark-Jobs um auch zukünftig flexibel unsere Kunden bedienen zu können. Daher dürfen zu den bisherigen Erschwernissen für diese "kleinen" Arbeitsverhältnisse nicht noch weitere bürokratische Aufwand- und Kostenrisiken hinzukommen", so das Resümee der beiden Präsidenten.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

NEWS TEILEN: