Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

ZDH für klare Arbeitsteilung zwischen Ärzten und Gesundheitshandwerkern

(Berlin) – Mit Sorge beobachtet das Handwerk, dass Ärzte ihre Tätigkeit immer stärker auf den Gewerbebereich der Gesundheitshandwerke ausdehnen. Zunehmend werden Hilfsmittel wie Hörgeräte, Kontaktlinsen, Bandagen und Einlagen nicht mehr nur verordnet, sondern direkt an die Versicherten abgegeben. Im Vorfeld der Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses am kommenden Mittwoch sprach sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) dagegen aus, dass Ärzte "Leistungen aus einer Hand" gewähren, indem sie Aufträge zur Anpassung und Abgabe von Hilfsmitteln nicht an Dritte, sondern gewissermaßen an sich selbst erteilen. Nach Auffassung des Handwerks muss die Direktversorgung der Versicherten durch eine gesetzliche Klarstellung unterbunden werden.

Nur eine Arbeitsteilung mit den Gesundheitshandwerken, bei der sich die Ärzte auf die Heilbehandlung beschränken, ist effizient und verhindert kostenintensive Fehlentwicklungen. Der ZDH unterstreicht, dass die Gesundheitshandwerke, Zahntechniker miteingeschlossen, durch ihre langjährige Ausbildung und abgelegte Meisterprüfung umfassend qualifiziert sind.

Der ZDH weist darauf hin, dass insbesondere im Bereich Zahnersatz Handlungsbedarf für gesetzliche Klarstellungen besteht. Denn die wachsenden Umsätze der zahnärztlichen Laboratorien sorgen zunehmend für Wettbewerbsverzerrungen am Markt für Zahnersatzleistungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Mohrenstr. 20 /21 10117 Berlin Telefon: 030/206190 Telefax: 030/20619460

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