ZDG-Präsident Ripke appelliert an alle Geflügelhalter: "Müssen noch mehr tun, um Vogelgrippe Einhalt zu gebieten"
(Berlin) - Vor dem Hintergrund der sich in weitere Nutzgeflügelbestände ausbreitenden Vogelgrippe müssen sämtliche Geflügelhalter die konsequente, lückenlose und sorgfältige Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben überprüfen - und noch mehr Einsatz als bisher zeigen, um eine weitere Ausbreitung des H5N8-Virus zu verhindern.
Diesen eindringlichen Appell richtet Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), an die Geflügelhalter in ganz Deutschland, nachdem über die Feiertage weitere Vogelgrippe-Fälle in niedersächsischen Nutzgeflügelbeständen verzeichnet worden waren. "Das aktuelle Infektionsgeschehen zeigt leider nur zu deutlich: Die bislang ergriffenen Maßnahmen reichen noch nicht aus, um das H5N8-Virus zu stoppen und unsere Tiere sicher zu schützen. Wir alle müssen konsequent, diszipliniert und ohne Ausnahme agieren!", fordert Ripke und wendet sich an die deutschen Geflügelhalter in ihrer Gesamtheit als Solidar- und Verantwortungsgemeinschaft. Auch wenn die jüngsten Vogelgrippe-Fälle vor allem in Putenhaltungen mit modernen, tierwohlfördernden Offenställen aufgetreten seien, sei die Prävention die gemeinsame Aufgabe der gesamten Branche. "Jeder einzelne Geflügelhalter muss sich seiner individuellen Verantwortung bewusst sein und alles nur Erdenkliche tun, um die Infektionskette zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel zu unterbrechen.
Unabhängig davon, ob er Hähnchen, Puten, Enten, Gänse oder Legehennen hält - und unabhängig davon, ob er dies zum Lebensunterhalt oder als Hobbyhalter tut." Es sei ein Punkt erreicht, an dem die sonst üblichen Überlegungen und Prozesse nicht mehr ausreichten, so Ripke: "Wir alle müssen die Bereitschaft mitbringen, unser tägliches Handeln zu hinterfragen, die Tierseuchenprävention zu intensivieren und hier durchaus auch Zeit und Geld zu investieren."
Weil sich ein Ende des aktuellen Vogelgrippe-Geschehens gegenwärtig nicht absehen lässt, ist die Geflügelwirtschaft in höchstem Maße alarmiert. Alle Beteiligten müssen daher ihren Beitrag leisten, um durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. So ist der Zugang zu den Geflügelbeständen durch betriebsfremde Personen auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken. Der überbetriebliche Einsatz von Arbeitsmaschinen ist zu vermeiden. In jedem Betrieb sind strikte Hygienemaßnahmen umzusetzen, hierzu gehören neben dem obligatorischen Kleiderwechsel vor dem Betreten der Ställe auch das Waschen der Hände und die Desinfektion von Schuhen und Arbeitsgeräten sowie gegebenenfalls auch von betriebsfremden Fahrzeugen.
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