Pressemitteilung | ZAW e.V. - Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft

ZAW und Verleger fordern von EU-Staaten Ablehnung des Tabakwerbeverbots

(Berlin/Brüssel) - Die Werbewirtschaft sowie die Verleger von Zeitungen und Zeitschriften haben das von der Europäischen Kommission im zweiten Anlauf geplante Tabakwerbeverbot scharf kritisiert. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf, die von der EU-Kommission vorbereitete Werbeverbotsrichtlinie für Tabakprodukte wegen "geplanten Bruchs des Vertrags von Maastricht" zurückzuweisen und die Brüsseler Behörde für die Missachtung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu tadeln, heißt es in einer am 29. Mai 2001 in Brüssel und Berlin verbreiteten Erklärung der deutschen Dachorganisation, der 39 Verbände der werbenden Wirtschaft, der Medien und der Werbeagenturen angehören.

Die Kommission verlasse mit ihrem wiederholten Entwurf einer Richtlinie über Tabakwerbung und -sponsoring erneut den ihr durch den EG-Vertrag zugewiesenen Kompetenzbereich. Gleichzeitig handele sie gezielt gegen das Urteil des EuGH vom 5. Oktober 2000, mit dem der Europäischen Union ein Verbot der Tabakwerbung als Vertragswidrig untersagt worden war. Maßnahmen zur Harmonisierung unterschiedlicher nationaler rechtlicher Bestimmungen seien nur dann zulässig, wenn der Binnenmarkt durch Wettbewerbsverzerrungen spürbar und tatsächlich gestört sei, hatte der EuGH entschieden.

"Grenzüberschreitende Wettbewerbsverzerrungen aber gibt es im Handel mit Presseprodukten nicht", sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen. Deutsche Zeitungen, die auch im Ausland verkauft würden, richteten sich fast ausschließlich an deutschsprachige Leser wie Urlauber und Geschäftsreisende. Aus Sicht des BDZV sei es nicht hinnehmbar, dass Produkte, die legal hergestellt und vertrieben werden, nicht auch ebenso legal beworben werden dürfen.

Nach ZAW-Informationen wolle die EU-Kommission Werbezensur bei grenzüberschreitenden Printmedien, im Radio sowie im Multimediabereich ebenso ausüben sowie Sponsoring für Tabakprodukte beispielsweise bei Weltereignissen wie den Formel 1-Rennen verbieten. "Verlage, die ihre Objekte auch im Ausland vertreiben, würden durch das auf sie gerichtete Tabakwerbeverbot unverhältnismäßig belastet, was schon aus Gründen der Meinungsvielfalt nicht hinnehmbar ist", so der ZAW.

Brüssels Vorhaben sei nicht mit demokratischen Grundsätzen vereinbar, sagte ein Sprecher der Dachorganisation. Der Etikettenschwindel sei geradezu grotesk: Die Kommission erhebe sich über das Urteil des EuGH, indem sie zum zweiten Mal das umfassende Tabakwerbeverbot mit Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt begründe, tatsächlich aber Regelungskompetenz im Gesundheitsschutz erschleichen wolle.

Käme es zu einem Tabakwerbeverbot in Pressemedien, bringe das keinen einzigen Tabakkonsumenten von seiner Rauchentscheidung ab oder schütze keinen Jugendlichen vor dem Einstieg in den Zigarettenkonsum, der ganz anderen Motiven entspringe. Brüssel schädige dagegen das Mediensystem, dem allein in Deutschland 126 Mio. Mark entzogen würden. Nicht auszuschließen seien Anschlusshandlungen wie beispielsweise im Bereich Alkohol, die allein in Deutschland gegenwärtig 1,2 Mrd. Mark Werbeeinnahmen für die Medien ausmachten.

Auch Hubert Burda, Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) fordert die Rücknahme des Kommissionsentwurfs. In einem Schreiben an Bundeskanzler Gerhard Schröder bezeichnet er die erneuten Pläne der EU-Kommission als Verletzung der Pressefreiheit und Angriff auf die soziale Marktwirtschaft. "Nach wie vor ist nach den vorliegenden Gutachten davon auszugehen, dass ein Tabakwerbeverbot weder der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, noch dem Binnenmarkt nützt." Im gleichen Sinne interveniert Burda in einem Brief an den Präsidenten der EU-Kommission Romano Prodi.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Villichgasse 17 53177 Bonn Telefon: 0228/820920 Telefax: 0228/357583

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