Zahntechniker-Handwerk wird das Bundesverfassungsgericht anrufen
(Dreieich/Berlin) - Nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am vergangenen Dienstag scheint es endgültig: Zahntechnische Handwerksbetriebe sollen im nächsten Jahr gesetzlich gezwungen werden, nach der Preisabsenkung um 5 Prozent und einer Nullrunde bei Zahnersatz für die gesetzlich Krankenversicherten nicht mehr kostendeckend zu arbeiten.
Hierzu der Präsident des VDZI, Lutz Wolf:
"Für den Fall, dass das Gesetz tatsächlich zustande kommt, werden wir jede rechtliche Maßnahme unterstützen, die die Umsetzung der Preisabsenkung verhindert. Die betroffenen Handwerksbetriebe werden sich beim Bundesverfassungsgericht mit Verfassungsbeschwerden und Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Wehr setzen, um das Inkrafttreten des Beitragssicherungsgesetzes zu verhindern.
Wir haben in den letzten vierzehn Tagen auf der politischen Bühne unermüdlich gekämpft und eine sachorientierte und professionelle Politikberatung gemacht. Wir haben gewichtige Sachargumente vorgetragen. Sie wurden durch kein einziges Gegenargument widerlegt. Wir haben ohne jede Polemik die Regierung davon zu überzeugen versucht, dass sie hier einen schweren politischen und ökonomischen Fehler begeht. Wir sind das Opfer einer schier hilflosen Kaskade von Belastungsüberwälzungen, die von der geplanten Mehrwertsteuererhöhung von 7 Prozent auf 16 Prozent ausging. Dieser fatale Politik-Fehler ist eine Katastrophe für die Ziele der Leistungsgerechtigkeit und für die Qualitätsorientierung der Versorgungsstrukturen in der Krankenversorgung. Er ist ein Schlag gegen die Leistungsfähigkeit jedes einzelnen in Deutschland produzierenden zahntechnischen Handwerksbetriebes."
Der Verband bereitet für die folgenden Schritte die umfangreichste Dokumentation der von Betrieben, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in Deutschland testierten Wirtschaftslage der zahntechnischen Betriebe vor. Er ruft heute alle der über 8.000 zahntechnischen Betriebe zur Teilnahme und Unterstützung dieser Maßnahme auf.
Hierzu der Generalsekretär des VDZI, Walter Winkler:
"Wir sind der festen Überzeugung, dass das Bundesverfassungsgericht die Preisabsenkung stoppen wird. Sie berücksichtigt weder die unterschiedliche Belastungsfähigkeit, noch die unterschiedlichen Belastungsgrenzen der einzelnen betroffenen Leistungserbringer. Die Ausgaben für zahntechnische Leistungen innerhalb der Gesamtausgaben der GKV betragen 1,4 Prozent, bei zurückgehenden Zahnersatzausgaben. Um hier marginale Einsparungen zu erzielen, wird die Leistungsfähigkeit von 100 Prozent der Handwerksbetriebe ruiniert. Preisabsenkung für ein Gesundheitshandwerk sind keine verantwortbare Politik."
"Wenn dieses Handwerk die Erfahrung machen muss, dass die Regierung jede ernst gemeinte Politikberatung ignoriert und nicht mehr zu einer Korrektur eines objektiven Fehlers fähig ist, müssen wir entsprechend reagieren.", so Präsident Lutz Wolf.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband - (VDZI)
Max-Planck-Str. 25
63303 Dreieich
Telefon: 06103/37070
Telefax: 06103/370733
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