Pressemitteilung | k.A.

Zahntechniker-Handwerk in tiefroten Zahlen

(Dreieich) - Die kumulierte Wirkung einer jahrelangen Aushöhlung des realen Preisniveaus zahntechnischer Leistungen in der GKV und der politisch verursachte Absturz der Mengennachfrage im Jahr 1998 sind die Ursachen für die tiefroten Zahlen der gewerblichen Meisterbetriebe in der Ergebnisrechnung des Jahres 1998 und der Folgejahre. Dies ist das Ergebnis der Studien des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) über das betriebswirtschaftliche Branchenergebnis für das gesundheitspolitische "Reformjahr" 1998.

Damit legt die VDZI-Statistik erstmals konkrete Ergebniszahlen zu den dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen der gescheiterten Einführung des Festzuschußsystems bei Zahnersatz im Jahr 1998 vor.

Danach ist das branchendurchschnittliche betriebswirtschaftliche Ergebnis ausgehend von schon mageren 2 Prozent im Jahr 1997 auf minus 8,8 Prozent (West: -9,0 Prozent , Ost:-7,8 Prozent)im Jahr 1998 abgestürzt.

Der Meisterbetrieb hatte durchschnittlich im Jahr 1998 mit 1,06 Millionen DM Umsatz einen drastischen Auftragsrückgang von 30 Prozent zum Vorjahr zu verkraften. Insgesamt haben die zahntechnischen Meisterbetriebe in den Jahren 1997-1999 bundesweit 19.000 Beschäftigte, oder 20 Prozent ihrer Belegschaft abbauen müssen.

Nach Angaben des VDZI hat sich auch in den Jahren 1999 und 2000 die Mengennachfrage kaum von ihrem niedrigen Stand bewegt. Sie liegt auch in diesem Jahr immer noch ca. 20 Prozent unter dem Niveau von 1997.

Auch die jüngsten Preisvereinbarungen und Schiedsamtfestsetzungen mit den gesetzlichen Krankenkassen lagen nur im 1 Prozent-Niveau.

Beide Fakten machen klar, daß die zahntechnischen Meisterbetriebe auch im dritten Jahr insgesamt keine Preise erzielen, die zu einer positiven Ertragsrate führen.

VDZI appelliert für eine verantwortungsvolle Vergütungspolitik der Krankenkassen
Der VDZI appelliert daher vor allem an die gesetzlichen Krankenkassen, diese wirtschaftlichen Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen und in den laufenden Vergütungsverhandlungen in den Ländern zu berücksichtigen. Das Zahntechniker-Handwerk, das sich in einem intensiven Wettbewerb befindet, habe Anspruch auf leistungsgerechte und kostendeckende Vergütungen und könne nicht ohne Schaden von der allgemeinen wirtschaftlichen Preis- und Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Die betriebswirtschaftliche Seite der Preisfindung in den Vergütungsvereinbarungen müsse nun dringend wieder das juristisch notwendige und betriebswirtschaftlich erforderliche Gewicht erhalten. Andernfalls sehe man die schon 1992 in einem Gutachten für das Zahntechniker-Handwerk geäußerte Auffassung von Prof. Dr. Bertram Schulin bestätigt, wonach die Rechtsgrundlagen und die reale Vorgehensweise bei der Festlegung der Vergütungen zahntechnischer Leistungen einem faktischen Preisdiktat ähnelten und als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet werden müssten.

Faktische Preisdiktate in der GKV für den Ertragsverfall verantwortlich
Die zahntechnischen Vergütungen erhöhten sich zwischen 1992 und 1999 gerade um insgesamt 3,2 Prozent in den alten Bundesländern. Zum Vergleich lag die allgemeine Preisentwicklung im Handwerk immerhin bei 23 Prozent. Diese vom VDZI als ruinös bezeichnete Entwicklung der Preise hält schon seit vielen Jahren, besonders aber seit dem Reformjahr 1993 an.

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz GSG 1992, wurden die Höchstpreise für zahntechnische Leistungen in der GKV sogar dauerhaft um 5 Prozent abgesenkt und hätten damit auslastungsbedingte Ertragszuwächse zugunsten der Patienten abgeschöpft. Seitdem ist faktisch die Preisentwicklung gesetzlich an die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen gebunden. Die tatsächlichen in der GKV erzwungenen Vertragsabschlüsse oder durch Schiedsamt herbeigeführten Festsetzungen lagen jedoch regelmäßig weit unterhalb dieser Orientierungsgröße, die sich jährlich gerade einmal um 1 Prozent bewegte. Der drastische Ertragsverfall, so die Analyse des VDZI, sei damit eine logische Konsequenz der real verfallenden Vergütungen zahntechnischer Leistungen in der GKV.

Zunahme der Menge führt zu keiner Ertragsverbesserung mehr
Der VDZI weist in seiner Analyse der Jahre 1992-1998 besonders auf das überraschende Ergebnis hin, daß auch eine deutliche zweistellige Steigerung der Mengennachfrage, wie sie in den Jahren 1993 bis 1997 feststellbar war, nicht zu einer Verbesserung der Ertragssituation der Betriebe geführt hat.

Einerseits sei dies als Ausdruck einer hohen Wettbewerbsintensität zu werten, andererseits aber auch als ein Zeichen dafür, daß die zahntechnischen Meisterbetriebe trotz höchster Flexibilisierung des Personaleinsatzes und der Nutzung aller Wirtschaftlichkeitsreserven die Kostenschere auch bei steigender Menge nicht auffangen konnten. Damit seien die Rationalisierungsreserven in den Betrieben endgültig ausgeschöpft, das Zahntechniker-Handwerk auf dem Arbeitsmarkt für qualifizierte Kräfte kaum noch konkurrenzfähig.

Der VDZI setzt sich daher für eine langfristige und tragfähige Gestaltung der Rahmenbedingungen in der Zahnersatzversorgung der GKV ein. Die Zahlen machten deutlich, wie die Reformhektik des letzten Jahrzehnts die wirtschaftlichen Grundlagen des Handwerks ruiniert haben.

Gleichzeitig verlangt er von den gesetzlichen Krankenkassen, eine transparente Vergütungspolitik, die sich den betriebswirtschaftliche Kriterien für eine Preisfindung nicht mehr verschließt.

Die Sicherstellung der Ertragsfähigkeit durch leistungsgerechte Vergütungen sei Voraussetzung dafür, daß in neue Techniken, Verfahren und Ausbildung investiert und so die Versorgungsqualität langfristig auch in der GKV verbessert werden könne. Gleichzeitig dienten erwirtschaftete Erträge der Rücklagenbildung, die zur finanziellen Stabilität der Betriebe bei immer wiederkehrenden Nachfrageschwankungen beitragen würden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen - Bundesinnungsverband - (VDZI) Max-Planck-Str. 25 63303 Dreieich Telefon: 06103/370740 Telefax: 06103/370733

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