Pressemitteilung | k.A.

Zahnersatzbeitrag am Einkommen bemessen / Zusatzversicherung auf keinen Fall über 0,35 Prozent ausweiten

(Bonn) - Der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat Regierung und Opposition davor gewarnt, Rentnerinnen und Rentner bei der Zusatzversicherung für Zahnersatz ab 2005 noch stärker als geplant zu belasten. "Es ist unsozial, alle Versicherten unabhängig von ihrem Einkommen über einen Kamm zu scheren." Man dürfe nicht vergessen, dass die Hälfte der männlichen Rentner nur 1.000 Euro Rente haben. Alle derzeit diskutierten Beitragshöhen von beispielsweise 8,50 Euro, 6,70 Euro oder 15 Euro lägen damit weit über 0,35 Prozent.

VdK-Präsident Hirrlinger forderte die Politik auf, auf keinen Fall über den avisierten Beitrag von 0,35 Prozent hinauszugehen. Zudem forderte er, diesen Beitrag für die Zahnersatz-Versicherung prozentual am Einkommen zu bemessen. Um die Bürokratiekosten so gering wie möglich zu halten, könnte der Beitrag von den Rentenversicherungsträgern und der Bundesagentur für Arbeit direkt einbehalten werden.

Die Leistungen für Zahnersatz werden ab Januar 2005 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgegliedert, bleiben aber Leistung der gesetzlichen Kassen. Die Beitragshöhe für die Zahnersatzversicherung wird im Herbst festgelegt. Der Sozialverband VdK empfiehlt daher, noch zu warten und nicht voreilig eine Versicherung abzuschließen. Die gesetzlichen Kassen wollen ihre Angebote im Herbst vorlegen. Wer jetzt voreilig eine private Versicherung für Zahnersatz abschließt, setzt sich der Gefahr aus, aller Voraussicht nach höhere Beiträge als in der gesetzlichen Kasse zahlen zu müssen.

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstr. 4 a, 53175 Bonn Telefon: 0228/820930, Telefax: 0228/8209343

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