Zahnärzteorganisationen fordern Kostenerstattung im Zuge der Gesundheitsreform
(Berlin) - Zur aktuellen Debatte um die Kostenerstattung im Rahmen der Gesundheitsreform erklären die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK): Die Chancen, die die Kostenerstattung für das Gesundheitswesen bietet, werden bisher viel zu wenig genutzt. Das Kostenerstattungsprinzip muss im Zuge der Gesundheitsreform erweitert werden und das Sachleistungsprinzip als bisher dominierende Leistungsform ersetzen.
Kostenerstattung stärkt die Therapiefreiheit des Patienten, schafft Kostentransparenz und ist damit ein wichtiges Steuerungsinstrument im Gesundheitswesen. Doch die Chancen dieses Instrumentes werden kaum genutzt, da die heutigen Regelungen zur Kostenerstattung unflexibel, bürokratisch und patientenfeindlich sind. Versicherte sind an die Wahl der Kostenerstattung für die Dauer von mindestens einem Jahr gebunden. Zudem gilt sie automatisch für den gesamten ambulanten Bereich, und die Krankenkassen können Verwaltungskostenabschläge vom Erstattungsbetrag abziehen.
Die Zahnärzteschaft hat ein Positionspapier entwickelt und fordert eine klare Kostenerstattung. Das Kostenerstattungsprinzip muss einfach, patientenfreundlich und unbürokratisch umgesetzt werden. Dazu muss der Gesetzgeber jetzt zumindest konsequente Schritte einleiten: Patient und Behandler müssen die Möglichkeit haben, abzusprechen und zu entscheiden, für welche Bereiche oder Therapiekomplexe und für welchen Zeitraum sie die Kostenerstattung wählen wollen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
Jette Krämer, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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