Zahnärzte-Resolution: Abgeordnete sollen gegen Reform-Entwurf stimmen
(Berlin) - Einstimmig hat die Außerordentliche Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine Resolution verabschiedet, in der die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert werden, am Freitag, 2. Februar 2007, in der zweiten und dritten Lesung des Bundestags gegen den vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (WSG) zu stimmen. Das Gesetz führe zu Staatsdirigismus und Zuteilungsmedizin und entziehe der Freiberuflichkeit der Heilberufe die Grundlage. Zur Begründung heißt es weiter: "Die (zahn-)medizinische Versorgung wird durch das Gesetz nicht verbessert, die Selbstverwaltung wird in ihrem Handeln beschnitten und die Finanzprobleme bleiben ungelöst. Die Rücknahme der Liberalisierung der Kostenerstattung und die systemwidrige Einführung eines PKV-Basistarifs, die Erschwerung des Zugangs zur privaten Versorgung sowie die Gleichschaltung von Vergütungen in GKV und PKV sind wettbewerbs- und qualitätsfeindlich und gefährden die Freiberuflichkeit. Nur freiberufliche fachliche Unabhängigkeit und Selbstverantwortung des Patienten durch Kostenerstattung können eine Behandlung garantieren, die den Belangen des Patienten entspricht."
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