Zahnärzte: Keine Eile bei Zahnersatz-Versicherung / Erst ab 2005 zusätzliche Pflichtversicherung nötig
(Berlin) - Vor einem übereilten Abschluss von Zahnersatz-Versicherungen warnt der Freie Verband Deutscher Zahnärzte. "Die gesetzliche Änderung tritt erst 2005 in Kraft. Bis dahin bleiben die Regelungen für die Zahnersatz-Behandlung wie bisher", sagte Dr. Wilfried Beckmann, Bundesvorsitzender des größten unabhängigen zahnärztlichen Berufsverbandes am 2. Dezember in Berlin.
"Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Krankenkassen im Laufe des nächsten Jahres eine große Palette an Zahnersatz- und Zusatzversicherungen anbieten werden. Ein Markt wird sich entwickeln, in dem jeder Versicherte zu entscheiden hat, ob er sich weiter auf dem Niveau der GKV versichern möchte, oder ob eine private Versicherungspolice seinen individuellen Vorstellungen entspricht. Bei der Wahl unterschiedlicher Zusatzversicherungen und Tarifmöglichkeiten, die beispielsweise Präventionsleistungen oder aufwendige Implantatversorgung umfassen werden, stehen wir Zahnärzte den Bürgern für eine befundorientierte Beratung zur Verfügung. Für einen übereilten Versicherungsabschluss besteht derzeit jedoch kein Grund", so Beckmann.
Er erneuerte seine Kritik im Hinblick auf die Neuregelungen der Gesundheitsreform: "Unsere Vorschläge echter befundorientierter Festzuschüsse mit Kostenerstattung sind in der Reform nicht umgesetzt. Auch 2005 wird den Bürgern der freie Zugang zu einer modernen präventionsorientierten Zahnmedizin verwehrt bleiben. Die Rationierung von Leistungen wird weitergehen, weil mutlose Politiker Angst vor souverän und eigenverantwortlich handelnden Bürgern haben."
Die Zahnärzte fordern die Ausgliederung der gesamten Zahnbehandlung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen. Lediglich zahnärztliche Versorgung von Trauma, Tumor und genetisch bedingten Fehlbildungen soll im Leistungsspektrum der GKV verbleiben. Auch der Bereich der Prävention, Untersuchung und Behandlung von Kindern und Jugendlichen soll weiter solidarisch abgesichert bleiben. Alle anderen zahnmedizinischen Untersuchungen und Behandlungen sollen nicht länger Bestandteil der GKV-Absicherung sein.
Quelle und Kontaktadresse:
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