Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Zahlungsverkehr: Münzen haben nur begrenzte Zahlkraft

(Berlin) - Was viele nicht wissen: Münzgeld ist nur in begrenztem Maße gesetzliches Zahlungsmittel. Niemand ist verpflichtet, bei einer einzelnen Zahlung mehr als 50 Münzen anzunehmen (Artikel 11 der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates über die Einführung des Euro). Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Tankstellen, Gaststätten oder auch Banken. Diese Regelung ist in allen Ländern der europäischen Währungsunion gültig.

In beliebigen Mengen können Euro- und Eurocentmünzen dagegen bei der Deutschen Bundesbank, den Landeszentralbanken und den Zentralbanken der übrigen Euro-Länder kostenlos in Banknoten umgetauscht werden. Euro-Banknoten sind im gesamten Währungsgebiet Zahlungsmittel in unbegrenzter Höhe.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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