Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Zahlungsverkehr: Girokonto für jedermann möglich

(Berlin) - Mehr als 85 Millionen Girokonten gibt es in Deutschland. Somit kommt statistisch gesehen auf jeden Bundesbürger ein Girokonto. Ohne Kontoverbindung ist die Zahlung von Lohn und Gehalt, von Miete, Strom-, Wasser-, Telefonrechnung usw. nicht mehr vorstellbar. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben deshalb 1995 eine Empfehlung zum Girokonto für jedermann ausgesprochen. Damit erklären sich die Banken bereit, jeder Person grundsätzlich auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Eintragungen bei der SCHUFA, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern. Überziehungen braucht das Kreditinstitut allerdings nicht zuzulassen.

Der Kunde kann seine Kontoverbindung jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen. Will die Bank dagegen die Kontoverbindung beenden, hat sie in der Regel eine Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen einzuhalten.

Selbst im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde, das heißt in dem Fall, dass dem Kreditinstitut die Fortsetzung der Kontoverbindung unzumutbar ist, wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung der Kontoverbindung eine angemessene Frist einräumen, damit diese ordnungsgemäß erfolgen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Pressestelle Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: (030) 16630, Telefax: (030) 16631399

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