Zahl des Monats Juni - 512.171: Bereinigung von "Karteileichen" dringend notwendig
(Berlin) - "Die im GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) geplanten rückwirkenden Bereinigungen von unbegründeten Versicherungsverhältnissen sind notwendig. Wir gehen davon aus, dass mit der Bereinigung der "Karteileichen" auch die über die Jahre aufgelaufenen Beitragsschulden deutlich sinken werden. Daher müssen alle freiwilligen Mitgliedschaften in der GKV überprüft werden und das unabhängig davon, ob sie vor Inkrafttreten der Neuregelung beendet waren oder nicht. Ansonsten werden Krankenkassen die Gelegenheit nutzen ihre Bestände zu bereinigen und so die geplanten Rückzahlungen zu umgehen. Mit der Umsetzung der Regelungen im GKV-VEG besteht endlich die Chance eine weitere Tür zu schließen, sich im Finanzausgleichssystem der GKV zu Lasten Dritter zu optimieren.
Wichtig ist, dass es bei einer Bereinigung nicht um Personengruppen geht, die gesetzmäßig in der obligatorischen Anschlussversicherung (oAV) versichert sind. Sie bleiben auch nach den geplanten gesetzlichen Regelungen über die oAV im Krankheitsfall abgesichert", bekräftigt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.
Quelle und Kontaktadresse:
BKK Dachverband e.V.
Andrea Röder, Stellv. Pressesprecherin
Mauerstr. 85, 10117 Berlin
Telefon: (030) 27 00 406-0, Fax: (030) 27 00 406-191