Pressemitteilung | Wirtschaftsvereinigung Stahl - Standort Düsseldorf

WV Stahl begrüßt WTO-Entscheidung: US-Stahlzölle sind rechtswidrig

(Düsseldorf) - Die Stahlindustrie in Deutschland begrüßt die letztinstanzliche Entscheidung des Schiedsgerichts der Welthandelsorganisation WTO, dass die amerikanischen Schutzzölle auf Stahleinfuhren gegen das WTO-Statut verstoßen. Überraschung hat dieses Urteil indes nicht ausgelöst: „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass die strukturellen Probleme der US-Stahlindustrie nicht durch Importe ausgelöst wurden, sondern durch hausgemachte Versäumnisse vor allem der großen integrierten Hüttenwerke“, kommentiert Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl. Präsident George W. Bush stehe nun vor dem „Scherbenhaufen“ seiner Stahlhandelspolitik, zumal da allein von der EU jetzt Retorsionszölle auf amerikanische Exporte nach Europa in Höhe von 630 Millionen Euro jährlich drohen, wenn er den WTO-Schiedsspruch missachtet.

Zusammen mit den Retorsionszöllen, die die EU wegen der amerikanischen Exportsubventionen erheben kann, ergibt sich ein erhebliches Konfliktpotential im transatlantischen Verhältnis. „An der Eskalation eines Handelskrieges kann keine Seite interessiert sein. Wir appellieren daher an Präsident Bush, im Stahlhandelskonflikt die WTO-Entscheidung zu respektieren und die Zölle umgehend zurückzunehmen“, fordert Ameling.

Präsident Bush hatte im März 2002 Schutzzölle von bis zu 30 Prozent auf Stahlexporte in den amerikanischen Markt verhängt, um der US-Stahlindustrie die notwendige Restrukturierung zu ermöglichen. Solche Schutzzölle sind nach den WTO-Regeln nur unter strengen Voraussetzungen legitim. Die europäische Stahlindustrie hatte zusammen mit der EU stets betont, dass diese Voraussetzungen, unter anderem ein plötzlicher scharfer Anstieg der Einfuhren, in den USA nicht gegeben waren.

Die deutsche und die europäische Stahlindustrie litten weltweit am stärksten unter den US-Zöllen. Deutsche Lieferungen in den amerikanischen Markt gingen seit Einführung der Schutzzölle um 40 Prozent von 1,6 Millionen Tonnen i m Jahr 2001 auf rund 1 Millionen Tonnen in diesem Jahr zurück. Die EU-Kommission verklagte die USA daher in der WTO zusammen mit anderen Ländern. Der jetzt inoffiziell bekannt gewordene endgültige Schiedsspruch bedarf noch der Annahme durch das Streitschlichtungsorgan (Dispute Settlement Body, DSB) der WTO, um rechtskräftig zu werden. Diese Annahme, für die das DSB 30 Tage Zeit hat, gilt jedoch als sicher, da nur eine einstimmige Zurückweisung den Spruch zu Fall bringen könnte.

Quelle und Kontaktadresse:
Wirtschaftsvereinigung Stahl Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf Telefon: 0211/67070, Telefax: 0211/6707165

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