Wuchervorwurf: Unsinnige Anzeige gegen Kostenersparnis
(Berlin) - Als völlig haltlose Anzeige gegen ein Instrument zur Kostendämpfung bezeichnete Hermann S. Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes, die Anzeige eines Bonner Rechtsanwalts wegen des Verdachts des Wuchers bei der Preisgestaltung für Arzneimittel.
Die Anzeige richtet sich gegen die neue Arzneimittelpreisverordnung, die den Apothekern ein preisunabhängiges Festhonorar von 8,10 Euro plus 3 Prozent des Einkaufspreises zumisst. Bei der Rezeptabrechnung mit den Krankenkassen müssen die Apotheken hiervon einen Rabatt in Höhe von 2 Euro zugunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung abziehen. Diese neue Regelung wurde im Rahmen der Gesundheitsreform mit überwältigender parteiübergreifender Mehrheit von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Dadurch werden die Kassen bei ihren Arzneimittelausgaben pro Jahr um 500 Millionen Euro entlastet.
Keller: Zwar wurden durch die neue Arzneimittelpreisverordnung bislang tiefpreisige Arzneimittel teurer, hochpreisige Arzneimittel wurden aber deutlich billiger. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums sinken die Preise für Arzneimittel mit einem Gesamtumsatz von 17 Mrd. Euro. Lediglich für Produkte mit einem Gesamtumsatz von 1 Mrd. Euro wirkt sich die neue Apothekerhonorierung preiserhöhend aus. Das neue System macht vor allem innovative Arzneimittel deutlich billiger. Dies ermöglicht es den Ärzten, verstärkt auch neue und wirksame Medikamente einzusetzen was wiederum den Patienten zugute kommt.
Wer dieses neue System abschaffen will, setzt sich für eine Preiserhöhung bei Arzneimitteln ein, warnte Keller. Gerade vor kurzem wurden auf Initiative der Bundesapothekerkammer Studien durchgeführt, die am Beispiel der Osteoporose eine dramatische Unterversorgung der Patienten mit Arzneimitteln belegten. Hier erhoffen wir uns vor allem auch durch die deutlich gesunkenen Preise der Standardmedikamente gegen diese Krankheit eine deutliche Besserung, meinte Keller.
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