Worauf sollten Eltern achten beim Silvesterfeuerwerk? / Kinder-und Jugendärzte geben Tipps für richtigen Umgang mit Böllern und Raketen
(Köln) - Kinder und Jugendliche lieben Feuerwerk, der Umgang mit den Böllern ist jedoch gefährlich. Dr. Josef Kahl, Präventionsexperte und Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) beantwortet die wichtigsten Fragen zur Sicherheit.
Dürfen Kinder überhaupt mit Feuerwerk umgehen?
"Ganz klar: Nein! Dem Gesetz nach dürfen nur Personen über 18 Jahre Böller und Raketen kaufen und abbrennen. Eltern sollten daher Raketen, Chinaböller und Co für Kinder unzugänglich aufbewahren."
Gibt es denn auch kindgerechte, also ungefährliche Feuerwerke?
"Eltern sollten beim Kauf auf die CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer achten. In Deutschland lautet diese Nummer 0589. Sie ist ein Hinweis darauf, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Sicherheit des Produkts geprüft hat. Feuerwerk ohne dieses Gütezeichen kann aus osteuropäischer oder asiatischer Produktion stammen und aufgrund seines Inhalts unberechenbar gefährlich sein."
Und was ist mit Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Knallerbsen?
"Auch bitte nur mit CE-Prüfzeichen. Die Kleinstfeuerwerke sind zwar weniger gefährlich als große Raketen, Eltern sollten aber trotzdem ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt damit alleine lassen. Kinder ab zwölf Jahren darf man zutrauen, dass sie Kleinstfeuerwerke unter Aufsicht abbrennen dürfen. Doch Vorsicht: nicht in der Nähe von Gardinen oder anderen leicht brennbaren Textilien oder z. B. Papierservietten. Immer eine feuerfeste Unterlage verwenden, etwa einen Teller. Für alle Fälle immer einen Krug mit Löschwasser bereitstellen!"
Was soll man bei Raketen und Böllern beachten?
"Am wichtigsten ist hier: Abstand halten! Eltern sollten Kindern einen Platz in sicherer Entfernung zur Abschussstelle weisen und sie dort auch beaufsichtigen, denn sonst drohen Brandverletzungen an Augen und Händen. Babys und Kleinkinder sollten überhaupt mit ihren Eltern überhaupt nicht raus auf die Straße, sondern sich allenfalls das Spektakel vom Fenster aus anschauen.
Ohren schützen: je kleiner die Kinder sind, desto besser sollten Eltern ihre Ohren schützen. Am besten mit Ohrstöpseln, sonst drohen Knalltraumata, die die empfindlichen Kinderohren dauerhaft schädigen können.
Nicht explodierte Knallkörper niemals erneut anzünden. Stattdessen liegenlassen und den Blindgänger nach etwa fünf Minuten mit Wasser übergießen.
Abgebrannte Feuerwerkskörper nicht liegenlassen - es könnten auch Blindgänger darunter sein, die Kinder am nächsten Ta eventuell unbeaufsichtigt abbrennen."
Und wenn trotz aller Vorsicht doch etwas passiert?
"Brandverletzungen umgehend mit kühlem Wasser oder nassem sauberen Handtuch kurz kühlen.
Je kleiner das Kind und je größer die Brandwunde, desto eher sollten Eltern in die Klinik oder Notambulanz fahren.
Klagt das Kind am Tag danach über Ohrgeräusche, sollte es ebenfalls dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
Dr. med. Hermann Josef Kahl, Pressesprecher
Mielenforster Str. 2, 51069 Köln
Telefon: (0221) 689090, Fax: (0221) 683204
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BVKJ und Hausärztinnen- und Hausärzteverband fordern zeitnahe Umsetzung der neuen GOÄ
- OPW-Verhandlungen / Erwartbar unzureichend
- Notwendige Patientensteuerung statt Schaffung von Doppelstrukturen! Für den BVKJ bleibt der Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung deutlich hinter den Erwartungen zurück