Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Wohnungswirtschaft übernimmt gesellschaftliche Verantwortung: sozial, ökonomisch und ökologisch

(Berlin) - Durch die EU-Taxonomie und die Novellierung der Corporate Social Responsibility (CSR)-Richtlinie in 2022 ergeben sich für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft neue Anforderungen, auf die sich die Branche vorbereiten muss. Während für große Unternehmen ab 2025 ein europäischer Nachhaltigkeitsstandard verpflichtend vorgeschrieben wird, besteht für kleine und mittelgroße Unternehmen während einer Übergangszeit bis 2028 die Möglichkeit einer freiwilligen Anwendung. Parallel dazu will die Europäische Kommission einen Standard für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erarbeiten.

Um das Thema Nachhaltigkeit und die entsprechende Berichterstattung weiter voranzutreiben, hat der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW) und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) die 2014 erstmals vorgelegte branchenspezifische Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) weiterentwickelt. Ziel ist es, die Lücke zwischen freiwilliger und verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schließen.
"Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen wirtschaften seit jeher nach den drei Grundprinzipien sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung. Eine nachhaltige, auf Langfristigkeit ausgelegte Unternehmensführung gehört damit zur DNA der Wohnungswirtschaft. Aktuell gewinnt die Nachhaltigkeitsberichterstattung noch weiter an Bedeutung, da mit der Novellierung der CSR-Richtlinie der Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich erweitert und das Thema Nachhaltigkeit von der Freiwilligkeit zur gesetzlichen Verpflichtung aufgewertet wird. Um die Wohnungsunternehmen bei ihrem Engagement effektiv zu unterstützen, haben wir die bereits 2014 erstmals veröffentlichte branchenspezifische Ergänzung des DNK jetzt weiterentwickelt und aktualisiert", sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Unterzeichnung der neuen Ergänzung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex für die Wohnungswirtschaft gemeinsam mit Vertretern von RNE und AGW in Berlin.
"Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat mit dem DNK ein Instrument für die umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen, das Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglicht. Er bietet einen guten Einstieg ins Nachhaltigkeitsmanagement und gibt gleichzeitig Anstöße, dieses kontinuierlich weiterzuentwickeln, um die eigene Transformation sichtbar zu machen. Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für das Thema sensibilisiert und können die Nachhaltigkeitsstrategie mitentwickeln. Im Zuge der kommenden Berichtspflichten wird die Nachfrage verschiedener Stakeholder nach validen Nachhaltigkeitsinformationen deutlich ansteigen. Der DNK kann für die Erfüllung zukünftiger Berichtspflichten ein gutes Berichtsformat und praktische Hilfestellungen bieten", sagt Dr. Werner Schnappauf, Vorsitzender des Rates für Nachhaltige Entwicklung (RNE).

"Die EU-Taxonomie liefert einheitliche Definitionen dafür, was nachhaltiges Investieren und Wirtschaften ist. So soll auch das Greenwashing verhindert werden. Wo 'green' drauf steht, soll auch 'green' drin sein. Werden bestimmte Kriterien in einem Unternehmen (noch) nicht erfasst oder erfüllt, besteht auch die Möglichkeit einer Erklärung darüber, warum dies so ist bzw. ob sich ein Berichtswesen dahingehend aktuell in der Planung befindet (explain). Zu erörtern, warum noch nicht alle Anforderungen erfüllt sind und gleichzeitig zu zeigen, dass eine unternehmerische Kultur der Nachhaltigkeit gelebt wird, ist an dieser Stelle besonders wichtig", sagt Christoph Beck, Vorstandsmitglied der degewo AG und Vorsitzender des Fachausschusses Rechnungslegung & Finanzierung des GdW.
"Die DNK-Entsprechenserklärung erlaubt einem Unternehmen eine klare Positionierung gegenüber seinen Stakeholdern und die Möglichkeit gegenüber der Öffentlichkeit, jene Bereiche aufzuzeigen, für die es Verantwortung übernimmt und sich besonders engagiert. Hierfür bietet die branchenspezifische Ergänzung den wohnungswirtschaftlichen Unternehmen konkrete Anhaltspunkte, Vorschläge und Beispiele für relevante Themen, Vorgehensweisen sowie Kennzahlen, welche eine Unterstützung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten und somit das Engagement rund um die Themen Ökologie und Soziales sichtbar machen", sagt Samir Sidgi, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH und Vorsitzender des Arbeitskreises Betriebswirtschaft der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW).

Nach der CSR-Richtlinie sind Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen - mehr als 250 Mitarbeiter, mehr als 40 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 20 Millionen Euro in der Bilanz - von der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. Für diese Unternehmen gilt dann, dass Ort der Berichterstattung zwingend der Lagebericht und eine prüferische Durchsicht der Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtend ist.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass alle großen Wohnungsunternehmen von der Regelung erfasst sind. Aber auch kleine und mittelgroße Wohnungsunternehmen in öffentlicher Hand unterliegen der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und weiteren Angaben gemäß EU-Taxonomie-Verordnung, wenn die landesrechtlichen Vorschriften, Satzungen oder Gesellschaftsverträge verlangen, dass diese wie große Kapitalgesellschaften zu bilanzieren haben.

Nach der CSR-Richtlinie sollen bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin verpflichtende, einheitliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung - auf Englisch: European Sustainability Reporting Standards (ESRS) - vorliegen. Die EU-Kommission stellt damit die Nachhaltigkeitsberichterstattung eines Unternehmens auf die gleiche Bedeutungsstufe wie die Finanzinformationen.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Andreas Schichel, Leiter Pressestelle Klingelhöferstr. 5, 10785 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

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