Wohnungseigentum darf nicht Eigentum zweiter Klasse werden / Verbraucherverbände wenden sich gegen falsche Reformansätze der Bundesregierung
(Bonn/Berlin) - Heute brachte die Bundesregierung einen Entwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) ein. Verbraucherverbände stellen fest, dass starke Eingriffe in die Eigentümerrechte und die Eigentumsgarantie vorgesehen sin d. Eigentumswohnungen würden insgesamt gesehen zu einem "Eigentum zweiter Klasse". Das widerspricht den gesellschafts- und wohnungspolitischen Zielen des Eigentumserwerbs breiter Bevölkerungsschichten.
Die Verbraucherverbände Bauherren-Schutzbund (BSB), Verband Wohneigentum (VWE), Verein Deutscher Wohnungseigentümer (VDWE) und Wohnen im Eigentum (WiE) lehnen insbesondere den Systemwechsel bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Kombination mit der Stärkung der Verwalterstellung ab sowie die Stärkung der Stellung des Bauträgers oder Aufteilers bei der Entstehung von Wohnungseigentum. Die gravierendsten Risiken und Gefahren haben wir im anliegenden Positionspapier zusammengefasst und in unseren Stellungnahmen ausführlich dargelegt.
Die Vorlage des Regierungsentwurfs hat sich zeitlich mit einem Offenen Brief an Bundesministerin Christine Lambrecht, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) der genannten Verbraucherverbände überschnitten, da dies terminlich offenbar vorgezogen wurde. Die kritisierten Normenvorschläge wurden leider eingebracht, wie es der Referentenentwurf schon beinhaltet hat. Die Positionen der Verbraucherverbände haben damit an Aktualität und Dringlichkeit gewonnen.
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