Pressemitteilung | (vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Wohnungsbaugenossenschaften warnen vor Überforderung beim Klimaschutz

(Kiel) - Die Wohnungsbaugenossenschaften Schleswig-Holsteins haben davor gewarnt, die Menschen mit Anforderungen für den Klimaschutz zu überfordern.

"Für uns als am Gemeinwohl orientierte Vermieter sind Nachhaltigkeit und der Schutz des Klimas eine Herzensangelegenheit", sagt Sven Auen, Vorstandsvorsitzender des Wohnungsbaugenossenschaften Schleswig-Holstein e.V.. "Allerdings haben wir Sorge, dass die inzwischen von uns verlangten Investitionen in eine immer höhere Energieeffizienz das Wohnen in einem Maße verteuern, das unsere Mieterinnen und Mieter nicht mehr tragen können."
Die schleswig-holsteinischen Wohnungsbaugenossenschaften haben im Rahmen des Klimapakts Wohnen eng mit der Landesregierung zusammengearbeitet. Der CO2-Ausstoß von Wohnungen für Heizung und Warmwasser sollte gemäß der Vereinbarung bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden. "Dieses Ziel haben wir mit hohen Investitionen in die Gebäude-Energieeffizienz erreicht", sagt Sven Auen.

Pläne der Landesregierung, Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 und damit fünf Jahre vor dem Bund zu erreichen, sehen die Genossenschaften allerdings kritisch. "Der dafür zu stemmende finanzielle Aufwand ist gigantisch", sagt Sven Auen und verweist auf Untersuchungen von Experten, wonach Investitionen in Höhe von bis zu 140 Milliarden Euro nötig seien, wenn bis zum Jahr 2040 alle Wohngebäude in Schleswig-Holstein klimaneutral gemacht würden.

Klimaschutz und bezahlbares Wohnen sind zwei Seiten einer Medaille
"Diese Investitionen werden zwangsläufig zu höheren Mieten führen", sagt Sven Auen. "Ich fürchte, dass dadurch in der Gesellschaft die Unterstützung für die Energiewende Schaden nimmt. Klimaschutz und bezahlbares Wohnen sind zwei Seiten einer Medaille. Das eine ohne das andere ist nicht möglich. Wir müssen beim Klimaschutz also immer auch die Kosten für die Mieterinnen und Mieter im Blick behalten."

Genossenschaften müssten ihrem Satzungsauftrag zufolge eine gute und sichere Versorgung mit Wohnungen sicherstellen und dienten der Daseinsvorsorge, sagt der Vereinsvorsitzende, der zugleich Vorstandsvorsitzender der WOGE Wohnungs-Genossenschaft Kiel eG ist. "Das befreit uns aber nicht von wirtschaftlichen Zwängen." Auch Genossenschaften müssten seriös wirtschaften und dauerhaft "schwarze Zahlen" schreiben, wollten sie wirtschaftlich bestehen.

Staatliche Fördermittel könnten helfen, trotz hoher Investitionen in den Klimaschutz die Wohnkostenbelastung in einem gesellschaftlich akzeptierten Rahmen zu halten. "Das kann aber nicht die einzige Antwort sein", sagt Sven Auen. "Bezahlbares und klimagerechtes Wohnen muss ohne eine permanente öffentliche Förderung möglich sein. Letztlich sind auch die Finanzmittel der Kieler Landesregierung endlich."

Regenerativ erzeugte Energie ist das A und O
Nach den Worten von Sven Auen kommt der Versorgung mit regenerativ erzeugter Wärme und Strom eine besondere Bedeutung bei der Bewältigung der Energiewende zu. "Ja, die Genossenschaften unternehmen alles ihnen Mögliche, den Energieverbrauch ihrer Gebäude zu senken. Aber, dass wir bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität erreichen, hängt maßgeblich davon ab, ob ausreichend regenerativ erzeugte Energie zur Verfügung steht."

Darauf hätten die Wohnungsbaugenossenschaften nur bedingt Einfluss, sagt Sven Auen. "Hier stehen die Energieversorger - kommunale wie private - in der Pflicht, und wenn das Land Schleswig-Holstein es mit seinem Klimaziel ernst meint, darf es die Energieversorger aus dieser Pflicht nicht entlassen. Die Verfügbarkeit bezahlbarer, erneuerbarer Energie muss als Aufgabe der Daseinsvorsorge organisiert werden - am besten wie in Dänemark. Dort sind Energieversorger als am Gemeinwohl orientierte Unternehmen aufgestellt, denen untersagt ist, 'sachfremde' Aufgaben querzusubventionieren."

Quelle und Kontaktadresse:
(vnw) Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Oliver Schirg, Pressesprecher Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg Telefon: (040) 520110, Fax: (040) 52011201

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