Pressemitteilung | Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden Württemberg (FV EIT BW)

Wohnungs-Rauchmelder sollen ab 2013 auch im Südwesten Pflicht werden

(Stuttgart) - Baden-Württemberg gehört zu den wenigen Bundesländern, in denen es derzeit noch keine Rauchmelder-Pflicht gibt. Ab 2013 soll sich das jetzt ändern. Auf der nächsten Kabinettssitzung Anfang Dezember soll die bereits im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung vereinbarte Rauchmelder-Pflicht beschlossen werden. Allerdings sollen Rauchmelder zunächst nur in neu gebauten Wohnungen gesetzlich vorgeschrieben werden.

Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg hat sich seit Jahren dafür eingesetzt, dass die Installationspflicht von Heim-Rauchmeldern in der Landesbauordnung verankert wird. Bei der Novellierung der Landesbauordnung 2010 konnte sich die damalige Landesregierung Baden-Württembergs leider nicht dazu durchringen, dies zu tun und setzte stattdessen auf die Eigenverantwortung der Bürger.

Entgegen der landläufigen Meinung, ist nicht nur Fahrlässigkeit häufige Brandursache. Oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne Rauchmelder zur Katastrophe führen können. Rauch- bzw. Brandmelder in Privatwohngebäuden und Treppenhäusern stellen deshalb eine wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Brandfolgen von Wohnungs- und Zimmerbränden dar. So sterben in Deutschland jährlich rund 500 Menschen an Bränden, die Mehrzahl davon in Privathaushalten.

Zur Verdeutlichung: Während z. B. bei einem Brand in einem Drei-Familienhaus in Kornwestheim im November 2011 die Bewohner durch den Alarm des Rauchmelders rechtzeitig aus dem Schlaf gerissen wurden und sich so in Sicherheit bringen konnten, hatte ein Mann in Mannheim weniger Glück. Er kam am 26. November 2012 ums Leben, als in seiner Dachgeschosswohnung ein Feuer aus noch ungeklärter Ursache ausgebrochen war.


Ein einfaches Prinzip, das Leben retten kann

Bei einem Brand ist nicht so sehr das Feuer gefährlich, sondern der Rauch. Während tagsüber ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht wird, werden nachts, wenn alle schlafen, Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Schlaf riecht der Mensch nicht viel.

Rauchmelder erkennen einen Brand anhand seiner physikalischen Eigenschaften. Die zurzeit gängigsten Rauchmelder für Privathaushalte in Deutschland sind optische Rauchmelder. Optisch bedeutet, dass regelmäßig einen Prüf-Lichtstrahl in einer Messkammer ausgesendet wird. In der Kammer befindet sich eine Fotolinse, auf die im Normalzustand kein Licht trifft. Tritt Rauch in die Kammer, wird das Licht durch Rauchpartikel gestreut und ein Teil dieses Streulichtes fällt auf die Fotolinse. Daraufhin wird Alarm ausgelöst. Der Vorteil bei diesen optischen Rauchmeldern ist, dass sie auch auf kalten Rauch reagieren, der sich schon bei Brandausbruch bzw. bei einem Schwelbrand bildet.

Noch größere Sicherheit bieten Rauchmelder, die sich untereinander vernetzen lassen. Dadurch ist es möglich, auch Brandquellen im Gebäude zu erkennen, die nicht direkt wahrgenommen werden. Wenn z.B. ein Brand im Keller ausbricht, werden bei entsprechender Vernetzung alle Heimrauchmelder aktiv, auch diejenigen, die im Dachgeschoß angebracht sind. Dadurch wird den Bewohnern das rechtzeitig Verlassen des Gebäudes möglich gemacht.

Gute Rauchmelder müssen nicht teuer sein. In diesem Zusammenhang aber der Hinweis, auf die VdS-Zulassung zu achten. Sie sorgt für höchste Funktionssicherheit und erfüllt die Forderungen der Versicherer. Wichtig ist auch die richtige Positionierung bzw. Montage der Rauchmelder in den Räumen.


Fazit

Der Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg begrüßt es ausdrücklich, dass nun endlich die Installationspflicht von Heim-Rauchmeldern in der Landesbauordnung verankert werden soll und damit ein höheres Maß an Sicherheit für die Bewohner hergestellt wird. Dass dies zunächst nur für Neubauten gelten soll, bedauert der Verband. Nach seiner Auffassung sollte die Landesregierung den Blick über die Landesgrenzen schweifen lassen und auch nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Nachrüstpflicht für Bestandsgebäude - ggf. mit entsprechenden Übergangsfristen - zwingend vorsehen, so Andreas Bek Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Elektro- und Informationstechnik Baden Württemberg Pressestelle Voltastr. 12, 70376 Stuttgart Telefon: (0711) 95590666, Telefax: (0711) 551875

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