Wohnung für 520 EUR warm in München gesucht: Wohnkostenpauschale der Düsseldorfer Tabelle ist komplett realitätsfern
(Nürnberg) - Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug von Kindesunterhalt ein Mindestselbstbehalt von 1450 EURO bleiben. Darin enthalten ist eine Pauschale von 520 EURO für Warmmiete. Der Verband ISUV - Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. - hält eine Überprüfung und Erhöhung der Wohnkostenpauschale für Unterhaltspflichtige für dringend notwendig. Die pauschale Vorgabe berücksichtigt die regionalen Wohnkostenunterschiede nicht ausreichend. "Unterhaltspflichtige, Trennungsfamilien und ihre Kinder werden belastet, Betreuung kann auf Grund mangelnden Wohnraums oft nur kurz und eingeschränkt stattfinden", kritisiert die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich.
Seit der Erhöhung des notwendigen Eigenbedarfs für Unterhaltspflichtige auf 1450 Euro bleibt vielen Eltern in Trennungsfamilien trotz Erwerbstätigkeit oft zu wenig zum Leben, insbesondere in Metropol-Regionen mit hohen Wohnkosten wie beispielsweise Hamburg, Frankfurt oder München. "Die aktuelle Wohnkostenpauschale von 520 Euro im Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle ist realitätsfern und wird den regionalen Mietunterschieden nicht gerecht," kritisiert Melanie Ulbrich. "Es ist dringend notwendig, die Wohnkostenpauschale an die regionalen Gegebenheiten anzupassen, um Unterhaltspflichtigen eine angemessene Wohnung, auch für die Betreuung der Kinder, zu ermöglichen. Wir gehen aber davon aus, dass die Düsseldorfer Tabelle, die Anfang 2025 veröffentlicht wird, wieder nur Anpassungen bei Unterhaltszahlungen enthalten wird, aber nicht die notwendigen Änderungen bezüglich der Wohnkostenpauschale."
Der ISUV fordert deshalb eine flexible Anpassung der Pauschale an die jeweilige regionale Wohnsituation, gestützt auf Kriterien wie den Mietspiegel und den sozialen Wohnungsbau. Um dies zu erreichen, müssen Unterhaltspflichtige Gerichte bemühen und Erhöhung des Selbstbehalts beantragen. "Es ist absurd, dass Betroffene bei unzureichender Wohnkostenpauschale den Rechtsweg beschreiten sollen, um auf regionale Besonderheiten aufmerksam zu machen. Und dann ist auch nicht immer sicher, ob dem Antrag stattgegeben wird", kritisiert die ISUV-Vorsitzende.
Soziale Absicherung für Trennungsfamilien stärken
Neben der Anpassung der Wohnkostenpauschale fordert der ISUV mehr Transparenz und sozialrechtliche Unterstützung für Trennungseltern. "Immer mehr Trennungseltern rutschen durch hohe Miet- und Nebenkosten trotz Berufstätigkeit in wirtschaftliche Not", stellt Ulbrich fest. "Staatliche Hilfe, wie Wohngeld oder Bürgergeld, sollte bereits beim Trennungsprozess stärker in den Fokus gerückt und als Entlastung angeboten werden."
Geht es nach den Plänen von Finanzminister Christian Lindner sollen Bürgergeld-Empfänger künftig nicht mehr alle Wohnkosten erstattet bekommen. Vielmehr sollen sie auch nur eine Pauschale erhalten, weil sich so Kosten "in Milliardenhöhe" einsparen lassen. Die Sozialverbände protestieren dagegen
Immer mehr Trennungseltern benötigen sozialrechtliche Hilfe von ISUV, weil sie durch erhöhte Mietkosten und Unterhaltszahlungen an ihre finanziellen Grenzen kommen. Um über die Runden zu kommen, müssen sie Bürgergeld beantragen. Der Vorstoß von Finanzminister Lindner, Bürgergeldempfängern künftig nicht mehr alle Wohnkosten zu erstatten, stößt bei betroffenen Trennungseltern auf wenig Akzeptanz.
Anpassung der Wohnkosten-Pauschale in der Düsseldorfer Tabelle
Um die finanzielle Schieflage zu beheben und die Belastungen für Trennungsfamilien zu verringern, appelliert der ISUV an die Politik und an die Entscheider der Düsseldorfer Tabelle: "Bei den laufenden Verhandlungen zu Anpassung der Düsseldorfer Tabelle 2025 muss die Wohnkostenpauschale bundesweit angehoben werden, um sozial gerechte und realitätsnahe Regelungen für alle Betroffenen zu schaffen. Es muss sichergestellt werden, dass beide Trennungselternteile ihre Kinder angemessen betreuen können," so die ISUV-Vorsitzende.
Bei ISUV hofft man weiterhin auf die Reform des Unterhaltsrechts noch in dieser Legislaturperiode. Darin enthalten sollten grundsätzliche Regelungen zu Wohnkosten sein. Es geht darum gerechte Rahmenbedingungen für Trennungsfamilien zu schaffen und der Lebensrealität der betroffenen Kinder Rechnung zu tragen.
Quelle und Kontaktadresse:
Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV), Josef Linsler, Pressesprecher(in), Sulzbacher Str. 31, 90489 Nürnberg, Telefon: 0911 550478, Fax: 0911 533074
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