Wohnraumleuchtenindustrie im Sauerland durch Elektroschrott-Richtlinie gefährdet
(Frankfurt/Lüdenscheid) Die geplante EU-Richtlinie zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten hat einen Europa-Abgeordneten nach Lüdenscheid geführt. Dr. Peter Liese, MdEP und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, erläuterte bei der Firma ERCO Leuchten das Ergebnis der Abstimmung zu den Änderungsanträgen für die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, die am 24. April in Brüssel erfolgte.
"Es ist uns gelungen, in einer ersten Abstimmung eine Mehrheit zur Herausnahme der Wohnraumleuchten aus dem Geltungsbereich des Richtlinienvorschlages zu erzielen", erklärte Liese, in dessen Wahlkreis traditionell die meisten deutschen Wohnraumleuchtenhersteller angesiedelt sind.
Da es sich bei Wohnraumleuchten um Dekorations- und Zierobjekte handelt, bei denen die elektrische Komponente weniger als fünf Prozent des Gesamtgewichtes beträgt, wurde dem von Liese eingebrachten Änderungsantrag zugestimmt. Außerdem bestehen Wohnraumleuchten aus umweltfreundlichen Materialien, wie z. B. Stein, Glas, Porzellan, Holz, Textilien, Papier, Aluminium, Stahl, etc. die keine giftigen Stoffe enthalten. Eine getrennte Sammlung oder Rücknahme dieser Haushaltsartikel gegenüber der üblichen Entsorgung des Hausmüllstromes könnte sogar zu einer höheren Umweltbelastung führen.
Bereits heute wird mit steigender Tendenz jede zweite Wohnraumleuchte direkt oder indirekt von Herstellern oder Importeuren nach Deutschland eingeführt, die meistens nicht identifizierbar sind. Die deutschen Wohnraumleuchtenhersteller, überwiegend kleine Unternehmen, von denen die meisten in Südwestfalen ansässig sind, fühlen sich davon bedroht. Sie sehen keine Chance, dass speziell die vielen Fernostanbieter, die heute schon einen Marktanteil von etwa 25 Prozent in Deutschland haben, von den Marktüberwachungs-mechanismen der Richtlinie erfasst werden. Die Leuchtenhersteller verweisen auch auf die gerade im Vergleich zu Fernost bestehenden wesentlich höheren nationalen und europäischen Umwelt-anforderungen.
"Auf Grund des sehr hohen internationalen Wettbewerbs, denen hunderte von kleinen deutschen Wohnraumleuchtenhersteller ausgesetzt sind", so Hans Joachim Holtkötter, Vorsitzer des Marktausschusses Wohnraumleuchten im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V. aus Lippstadt "herrscht zusätzlich eine hohe Fluktuation in der Branche." Der ZVEI geht davon aus, dass über die Hälfte der vor 20 Jahren in Deutschland hergestellten Wohnraumleuchten von Unternehmen produziert wurden, die heute nicht mehr existieren. Das hat zur Folge, dass viele Hersteller oder Importeure nicht mehr ermittelbar sind, zumal die Leuchten in der Regel nicht entsprechend gekennzeichnet sind.
Würde die neue Richtlinie auch für Wohnraumleuchten gelten, so hätte dies für die deutschen und europäischen Hersteller erhebliche Folgen. Entsprechend ihrem Marktanteil müssten sie dann deutlich höhere Zusatzkosten, nicht nur für ihre eigenen Leuchten, sondern auch für die Entsorgung der von ihnen nicht produzierten, so genannten Waisenwohnraumleuchten übernehmen, als die im Durchschnitt für die Gesamtrichtlinie geschätzten fünf bis zehn Prozent.
Betroffen sind dem ZVEI zufolge allein in Deutschland etwa 5.000 Arbeitsplätze in vielen kleinen Familienunternehmen, die eine solche finanzielle Mehrbelastung nicht mehr tragen könnten.
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