Wohnimmobilienkredit-Vergabe praxistauglich? / Verband Wohneigentum: Reform geht nicht weit genug
(Bonn) - Die Regeln zur Darlehensvergabe für Erwerb und Erhalt des Eigenheims oder des Wohnungseigentums sind mit dem heutigen Beschluss des Bundestags wieder teilweise entschärft worden. Der gutgemeinte Verbraucherschutz durch die Wohnimmobilienkreditrichtlinie vom März 2016 wirkte als Bremsklotz für Eigenheimerwerb. Der Verband Wohneigentum e.V. begrüßt die Entschärfung insbesondere für Menschen, die bereits ein Eigenheim besitzen, bei dem eine Sanierung ansteht. "Wir erwarten aber noch deutliche Unterstützung der Bauherren, die Wohneigentum neu erwerben wollen", betont Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum.
Im Rahmen des verabschiedeten Finanzaufsichtsrecht-Ergänzungsgesetzes wurde unter anderem die Wohnimmobilienkreditrichtlinie reformiert. Begrüßenswert ist aus Sicht der selbstnutzenden Wohneigentümer, dass bei der Prüfung einer Kreditvergabe für Sanierung oder Umbau des Bestands die potenziellen Wertsteigerungen berücksichtigt werden können.
Förderung nicht konterkarieren
Damit ist ein Widerspruch gelöst, denn einerseits fördert der Staat energetische Sanierung, altersgerechten Umbau und Mehrgenerationen-Wohnen auch im selbstgenutzten Wohneigentum durch KfW-Programme. Andererseits werden KfW-Kredite in der Regel an ein sonstiges Bankdarlehen gekoppelt. "Junge Familien, die ein Haus im Bestand erwerben, aber für die später geplante schrittweise Sanierung auf Darlehen angewiesen sind, haben jetzt wieder mehr Chancen", resümiert Jost.
Ebenso positiv sind die Erleichterungen bei Anschlussdarlehen, zumal jetzt die Änderung der Lebensumstände nicht automatisch zur Kreditunwürdigkeit führt, etwa wenn sich die Geburt eines Kindes auf das Familieneinkommen auswirkt.
Probleme bei Neuerwerb
Probleme haben aber immer noch Menschen, die den Neubau oder Erwerb einer Bestandsimmobilie finanzieren müssen. Verbandspräsident Jost: "Wir erwarten, dass die Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung, die die Regierung nun auf dem Verordnungsweg erlassen kann, Praxisnähe zeigt." Denn die Kreditinstitute, die zuletzt äußerst zurückhaltend in der Interpretation der Wohnimmobilienkreditrichtlinie von 2016 waren, werden nur mit klaren Leitlinien zu einer beweglicheren Darlehensvergabe zurückkehren. Jost wiederholt die Forderung des Verbands Wohneigentum: "Die Vielfalt privater Finanzierungsmodelle muss berücksichtigt werden, die nicht nur den Kreditnehmer als vereinzeltes Individuum am Tag des Vertragsabschlusses sieht, sondern seine berufliche Perspektive wie sein familiäres Umfeld und natürlich den Objektwert der Immobile."
Ebenfalls sei zu kritisieren, dass trotz längerer Diskussion noch keine nachvollziehbare einheitliche Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung geregelt worden sei.
Klarstellung
Als letzten positiven Punkt begrüßt der Verband Wohneigentum die Klarstellung, dass so genannte Immobilienverzehr-Kreditverträge keine Verbraucherdarlehensverträge im Sinne der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind. Damit bleibt dieses Instrument des "Abwohnens" im Alter funktionsfähig.
Im Spannungsfeld von effektivem Verbraucherschutz und Vermögensbildung muss es Ziel sein, diejenigen Menschen beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, die sich durch eigenes gezieltes Wirtschaften ein Familienheim und Altersvorsorge schaffen können und - auch als sogenannte Schwellenhaushalte - im Ganzen gesehen nicht überfordert sind. Eine passgenaue und situationsgerechte Kreditvergabe ist hierzu ein Baustein.
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