Wo ist Mojo? Weißer Löwe bleibt verschwunden
(Hamburg) - Die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN ist besorgt über den Verbleib des Löwen-Männchens Mojo. Nachdem ein Gericht dem Besitzer die Haltung der Großkatze wegen nicht tierschutzgerechter Haltung untersagt hatte, hatte VIER PFOTEN angeboten, den Löwen in einem Schutzzentrum artgemäß unterzubringen. Wo sich Mojo derzeit befindet, ist unklar und auch die Behörden können VIER PFOTEN keine Auskunft über seinen Verbleib geben. VIER PFOTEN fordert die Bundesregierung auf, den Handel mit Wildtieren und deren Privathaltung bundesweit zu regulieren.
"Der Fall Mojo zeigt sehr deutlich, wie marode die Gesetzeslage bezüglich des Handels und der Privathaltung von Wildtieren ist. Schon 2015 musste der Halter von Mojo nach gerichtlicher Anordnung zwei von ihm gehaltene Löwenbabys abgeben. Trotzdem hat er sich, vollkommen legal, erneut einen Löwen gekauft. Über Internetplattformen sind Löwen aus Zuchten in Osteuropa bereits ab 2.000 Euro erhältlich. Wahrscheinlich hat der Halter Mojo über einen solchen Kanal erworben. Und obgleich das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ihm nun die Haltung von Mojo untersagt hat, dürfte er sich nach gültigem Recht durchaus wieder eine andere Großkatze anschaffen, lediglich das Halten von Löwen wurde ihm per Gerichtsbeschluss untersagt. Das so etwas möglich ist, ist ein Skandal. Ein Löwe ist ein gefährliches Tier und keine harmlose Katze. VIER PFOTEN fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Privathaltung von exotischen Tieren bundesweit einheitlich durch eine Positivliste zu regulieren, die mit strengen Haltungskriterien einhergeht", sagt Sven Wirth, Kampagnenverantwortlicher für Wildtiere bei VIER PFOTEN.
Wildtierhaltung in Deutschland
Bislang gibt es in Deutschland keine bundesweit einheitliche Regelung zur Privathaltung von Wildtieren. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt etwa, dürfen Löwen, Krokodile oder auch Affen legal und uneingeschränkt gehalten werden. Lediglich in neun Bundesländern regeln Verordnungen die Privathaltung von potenziell gefährlichen oder giftigen Tieren. "Exoten wie Tiger oder Löwen werden bisher vollkommen legal in Europa gehandelt. Wo die Tiere letztlich enden, ist vielen Händlern egal. Doch Wildtiere haben besondere Haltungsansprüche und erfordern artspezifische Kenntnisse. Dass die Regierung den Handel und die Haltung von gefährlichen Exoten toleriert ist nicht nur aus Tierschutzsicht dramatisch, sondern auch grob fahrlässig", so Wirth.
Der Fall Mojo
Der weiße Löwe Mojo wurde von einem Nebenerwerbslandwirt aus Sachsen-Anhalt bis 2020 auf seinem Hof bei Magdeburg gehalten. Aufgrund tierschutzwidriger Haltung musste der Privatmann das ausgewachsene Löwen-Männchen abgeben. Kurzfristig kam Mojo dann zunächst für einige Wochen im Bergzoo in Halle unter. Der Nebenerwerbslandwirt klagte gegen die Entscheidung des Gerichts - und verlor. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt bestätigte das vorausgegangene Urteil und ordnete im Februar 2021 erneut an, Mojo tierschutzgerecht unterzubringen. VIER PFOTEN hatte daraufhin angeboten, den weißen Löwen artgemäß in einem Schutzzentrum der Tierschutzstiftung unterzubringen. "In unserer Großkatzenauffangstation FELIDA oder bei TIERART könnte Mojo ein sicheres und artgemäßes Zuhause finden. Doch bisher hat weder der verurteilte Löwen-Halter noch die zuständige Behörde auf unser Angebot reagiert. Schlimmer noch: Wir wissen nicht, wo sich das Tier derzeit befindet. Die Behörden müssen sicherstellen, dass es Mojo gut geht und er in einer artgemäßen Einrichtung dauerhaft unterkommt. VIER PFOTEN ist nach wie vor bereit, den Löwen aufzunehmen."
Quelle und Kontaktadresse:
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Susanne von Pölnitz, Pressesprecherin
Schomburgstr. 120, 22767 Hamburg
Telefon: (040) 399249-0, Fax: (040) 399249-99