Wissenschaftlich bestätigt: Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist unsinnig
(Köln) - Im Auftrag des PKV-Verbandes hat der Vorsitzende des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Prof. Dr. Eberhard Wille, eine empirische Analyse durchgeführt, die die Auswirkungen einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen untersucht.
Das Ergebnis ist eindeutig: Aufgrund der relativ geringen Versichertenzahl, die durch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze als zusätzliche Mitglieder in die GKV kommen (bzw. in dieser verbleiben) reduziert sich der fiskalische Effekt für die GKV auf einen vergleichsweise niedrigen Betrag und eine fast vernachlässigbare Beitragssatzrelevanz.
Die hierdurch erzielbaren Beitragssenkungspotentiale beginnen im ersten Jahr bei 0,03 Prozent. Die möglichen Beitragssatzsenkungen liegen 16 Jahre nach Anhebung der Versicherungspflichtgrenze bei 0,1 Prozentpunkte. Die Schlussfolgerung von Prof. Dr. Wille ist eindeutig: Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze stellt daher aus fiskalischer Sicht kein geeignetes Instrument zur Lösung der Einnahmen- und Ausgabenprobleme der GKV dar.
Prof. Wille stellt im Gegenteil fest: Da die Mitglieder der PKV für ihre Alterungsrückstellungen im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens selbst aufkommen, birgt die Verhinderung des Wechsels in die PKV gesamtwirtschaftlich betrachtet langfristig ein erhöhtes demographisches Risiko. Und, so Wille weiter, der Einnahmenzugewinn der GKV durch die Versicherten, die nun nicht mehr in die PKV wechseln, könnte sich nach 30 Jahren in einen erhöhten Finanzierungsbedarf umkehren.
Prof. Wille hat die Auswirkungen einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze auf das heutige Niveau der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (4.500 Euro) untersucht. Die tatsächlich von der Koalition geplante Anhebung auf 3.825 Euro liegt deutlich niedriger. In der Konsequenz sind die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen also noch kleiner als von Prof. Wille errechnet.
Der Direktor des PKV-Verbandes, Dr. Volker Leienbach, stellt hierzu fest: Die Berechnungen von Prof. Wille sind eindeutig. Das Konzept der Regierung einer Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ist verfehlt. Es schadet der PKV und hilft der GKV nicht. Deshalb wäre es unverantwortlich, wenn die Regierung bei ihren Plänen bliebe. Es gibt keine Rechtfertigung dafür 750.000 Arbeitnehmern ihre Wahlfreiheit zwischen PKV und GKV zu nehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
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