Wirtschaftsverband kritisiert Wärmegesetz
(Bietigheim-Bissingen) - Der Fachverband Gebäude-Klima e. V., der führende Wirtschafts- und Branchenverband der Klima- und Lüftungsindustrie mit Sitz in Bietigheim-Bissingen und Berlin, kritisiert die von der baden-württembergischen Landesregierung beschlossene Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes, EWärmeG. Kritisiert wird insbesondere die für den Wohngebäudebereich fehlende Technologieoffenheit, die den sanierungswilligen Wohnhausbesitzer in seiner Entscheidung zur Energieeffizienz einschränkt. "Warum gilt die Nutzung von Wärmerückgewinnung als Pflichterfüllungsoption für Nichtwohngebäude, nicht aber für Wohngebäude?", so die Frage des Verbandsgeschäftsführers Günther Mertz. Die Wärmerückgewinnung ist die entscheidende Effizienztechnologie im Gebäudesektor: 2013 wurden in Deutschland alleine in Nichtwohngebäuden durch die Wärmerückgewinnung rund 20,1 TWh Wärme zurück gewonnen, wodurch um gerechnet fast 6 Millionen Tonnen CO2 eingespart wurden. Zum Vergleich: Wärmepumpen, Solar- und Geothermie stellten 2013 im gesamten Gebäudebereich zusammen lediglich rund 24,8 TWh an regenerativer Wärme bereit.
"Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, warum diese Effizienztechnologie in Wohngebäuden nicht als Pflichterfüllungsoption anerkannt werden soll", so Mertz. Denn: Lüftungswärmeverluste durch Fensterlüftung machen in einem durchschnittlichen Gebäude rund 35 bis 38 Prozent der gesamten Wärmeverluste aus - in Niedrigstenergiegebäuden wie Passiv- oder KfW-Häusern sogar nur 50 Prozent. Deshalb fordert der Verband die Fraktionen im Landtag auf, im Sinne der Technologieoffenheit die Lüftung mit Wärmerückgewinnung auch für Wohngebäude als Pflichterfüllungsoption aufzunehmen.
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