Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Wirtschaftsministerium bei Call-by-Call im Ortsnetz ohne Konzept

(Bonn) - Nach Auffassung des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e. V. (BREKO), schafft die Bundesregierung in der Telekommunikationsbranche derzeit eine gravierende Verunsicherung, was die Betreibervorauswahl im Ortsnetz betrifft. Call-by-Call im Ortsnetz werde in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in einer Weise geregelt, die eine zukunftsfähige konzeptionelle Ausrichtung vermissen lasse, kritisiert BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. „Ich kann nur hoffen, dass Bundestag und Bundesrat dieses unausgegorene Papier einer gründlichen Beratung unterziehen“, erklärt er. In den vergangenen Wochen sei wiederholt deutlich geworden, dass Abgeordnete über Parteigrenzen hinweg gegen das vom Bundeswirtschaftsministerium getriebene Durchpeitschen der jetzigen Fassung seien, so Lüddemann weiter.

Dieses übereilte Vorgehen werde auf lange Sicht zur Benachteiligung der Verbraucher führen, weil innovative Dienste gebremst würden. Es sei auch ein Irrtum zu glauben, dass die Einführung der Betreibervorauswahl langfristig zu niedrigeren Tarifen führen werde. Gerade was die Preisstruktur angehe, erwiesen Citycarrier sich als echte Alternativen zum Marktführer Deutsche Telekom. Diese Alternativen könnten durch einen unfairen Wettbewerb verloren gehen.

Dem Verbandsgeschäftsführer sei unklar, warum die Regierung ein Gesetz verabschieden wolle, das nach ihrer eigenen Auffassung unausgegoren sei. Damit bezieht sich Lüddemann auf die Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 31. Mai dieses Jahres. „Die Bundesregierung sagt ganz deutlich, dass sie ein stimmiges Entgeltregulierungskonzept für notwendig hält. Im Gesetz steht davon aber kein Wort“, stellt Lüddemann verwundert fest. Nur durch eine solche Ergänzung und eine Vorschrift, die den Eintritt von neuen Anbietern in den Ortsnetzmarkt mit konkreten investiven Auflagen verknüpfe, sei ein fairer und nachhaltiger Wettbewerb möglich.

„Die derzeitige Gesetzesfassung benachteiligt die Infrastruktur schaffenden Teilnehmernetzbetreiber und begünstigt die nutznießenden Verbindungsnetzbetreiber“, meint Rainer Lüddemann. Er fordert daher die Bundesregierung auf, ihre eigenen Worte ernst zu nehmen: „Keine TKG-Novelle ohne gerechte Entgeltregulierung“, so der Verbandsgeschäftsführer. BREKO plädiere daher für eine konzeptionell nachgebesserte Einzelvorschrift im Rahmen der großen TKG-Änderung im kommenden Jahr.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970 Telefax: 0228/2499972

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