Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Wirtschaft warnt Bundesrat vor ”Rückentwicklung“ des Unternehmenssteuerrecht

(Berlin) - Die führenden Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft warnten angesichts der Stellungnahme des Bundesrats am 28. September 2001 vor einem Rückschritt bei der Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen massiven Verschärfungen seien schädlich für den Standort Deutschland und bedeuteten für die Unternehmen erneut Rechtsunsicherheit.

Insbesondere die vorgesehene Gewerbesteuerpflicht für Dividenden und Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften, die Beibehaltung des Abzugsverbots für Beteiligungsaufwendungen sowie die Aufrechterhaltung der Grunderwerbsteuerpflicht im Konzern würden Investitionen und Beschäftigung in Deutschland erheblich behindern und die Bemühungen der Bundesregierung, die Bedingungen für Unternehmen zu verbessern, konterkarieren.

Die Wirtschaftsverbände kritisieren ferner, dass vom Bundesrat aus rein fiskalischen Gründen alle Maßnahmen, die die Wirtschaft belasten, gebilligt wurden. Die Mahnungen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates, die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Umstrukturierung von Personengesellschaften erheblich über das von der Bundesregierung vorgesehene Maß nachzubessern, wurden hingegen nicht gehört. So bedürften insbesondere die Realteilung, der Mitunternehmererlass sowie die Reinvestitionsrücklage für Beteiligungserlöse erheblicher Korrekturen.

Angesichts der internationalen Herausforderung und der schwierigen konjunkturellen Lage müssten die Weichen auf nachhaltige Erleichterungen bei Umstrukturierungen, Organschaften und im Außensteuerrecht gestellt werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Friedrichstr. 191-193a 10117 Berlin Telefon: 030/20205000 Telefax: 030/20206000

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