Wirtschaft muss entlastet werden / VEA: Vorleistungen der Industrie beim Emissionshandel berücksichtigen
(Hannover/Berlin) Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) fordert von der Bundesregierung bei der bevorstehenden Zuteilung von Emissionsrechten eine Berücksichtigung der bisher schon freiwillig von der Industrie erbrachten Leistungen zum Klimaschutz. Die deutschen Unternehmen sollten kostenlose Emissionsrechte mindestens in Höhe des derzeitigen CO2-Ausstoßes bekommen. Die Industrie hat im Rahmen der Selbstverpflichtung in den letzten Jahren viel für den Klimaschutz getan. Ihren Reduktionsanteil hat sie bereits früher als gefordert erreicht. Diese Vorleistungen dürfen jetzt nicht unter den Tisch fallen, so Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA.
Anlässlich einer Anhörung zum Emissionshandel in Berlin am 14.11. begrüßte der VEA die von ihm seit langem geforderte Einführung von Emissionszertifikaten. Durch den Handel mit den Zertifikaten würden endlich auch Gesichtspunkte wie Wirtschaftlichkeit oder tatsächlicher Schadstoffausstoß berücksichtigt. Erstmals wird der Wert der Emissionssenkungen wirtschaftlich messbar. So entstehen Marktanreize. Das entlastet die Umwelt mehr als starre Grenzwerte, erläutert Panitz. Allerdings dürfe die begrenzte Wirtschaftskraft deutscher Unternehmen nicht vergessen werden. Viele Mittelständler betreiben Altanlagen. Sie könnten durch den verstärkten Zukauf von Emissionsrechten oder den Zwang zur Modernisierung in existenzielle Nöte geraten. Deshalb fordert der VEA, keine erheblichen Unterschiede zwischen Altanlagen und Neuanlagen zu machen. Nur dann ist der ökologische Nutzen des Emissionshandels auch ökonomisch vertretbar, resümmiert Panitz.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
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