Wirtschaft fordert Abgeltungsteuer als Konzept für verfassungskonforme Besteuerung von Kapitalanlagen
(Berlin) - Die Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft warnen davor, die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verfassungswidrigkeit der Besteuerung privater Wertpapier-Veräußerungsgeschäfte in den Jahren 1997 und 1998 zum Anlass zu nehmen, nach neuen, bürokratischen und letztlich nicht erfolgversprechenden Kontrollmaßnahmen zu rufen. Diese Überlegungen sind gerade erst vor einem Jahr im Rahmen des Steuervergünstigungsabbaugesetzes zu Recht fallen gelassen worden.
Vielmehr ist es nunmehr höchste Zeit, durch eine grundlegende Neuordnung der Besteuerung von Kapitalanlagen die steuerlichen Rahmenbedingungen des deutschen Finanzplatzes im Interesse der Finanzierungsbedürfnisse von Wirtschaft, Bürgern und Staat für Kapitalanleger attraktiver zu gestalten. Hierfür liegt ein von der gesamten Wirtschaft getragenes und von weiten Teilen der Wissenschaft unterstütztes Gesamtkonzept einer moderaten Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne vor, das weit mehr Akzeptanz bei den Bürgern verspricht als die gegenwärtige Kapitalanlagebesteuerung. Zugleich erfüllt eine solche Steuer das verfassungsrechtlich vorgegebene Verifikationsgebot bei der Einkommensbesteuerung, so dass sich neue, alle Beteiligten enorm belastende, Kontrollmaßnahmen erübrigen.
Die Bundesregierung hat die Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit mit der Ankündigung verbunden, in einem weiteren Schritt einen Vorschlag zu einer international wettbewerbsfähigen Kapitalanlagebesteuerung vorzulegen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss als Aufforderung verstanden werden, im gesellschaftlichen Konsens nicht nur eine erfolgreiche >>Vergangenheitsbewaeltigung<< zu leisten, sondern auch ein zukunftsorientiertes Konzept für die Besteuerung privater Kapitalanlagen auf den Weg zu bringen. Eine umfassende Abgeltungsteuer mit moderatem Steuersatz ist hierfür das geeignete Modell.
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