Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Wirkung der vorgezogenen Steuersenkung droht zu verpuffen

(Berlin) - Die am 14. August verkündeten Sparbeschlüsse der Bundesregierung konterkarieren das geplante Vorziehen der Steuersenkung von 2005 auf den Beginn des kommenden Jahres. Einer Entlastung von Bürgern und Unternehmen in einer Größenordnung von 16 Milliarden Euro stehen Kürzungen allein von Subventionen in Höhe von 23 Milliarden Euro gegenüber. "Damit würde vielen Bürgern mehr aus der linken Tasche genommen, als ihnen der Staat durch die Steuersenkungen in die rechte Tasche gibt", sagte DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am 14. August in Berlin. Damit ist das Kabinett ausgerechnet in einem rezessiven Umfeld auf eine restriktive Finanzpolitik eingeschwenkt, "die einen möglichen Aufschwung auch 2004 bremsen wird".

"Das Argument von Bundesfinanzminister Hans Eichel, Subventionskürzungen seien konjunkturneutral, ist falsch. Kürzungen der Pendlerpauschale, Abstriche bei den Beamtengehältern sowie eine Absenkung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung wirken sich unmittelbar auf den Konsum aus. Damit träfen die Kürzungen direkt Millionen von Arbeitnehmerhaushalten, deren wirtschaftliche Lage aufgrund der seit drei Jahren andauernden Konjunkturflaute ohnehin schon angespannt ist. Dazu kommen geplante Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger durch Umverteilung von Finanzierungslasten bei der gesetzlichen Krankenversicherung weg von den Unternehmen hin zu den Versicherten.

Mit diesen Sparbeschlüssen verunsichert die Regierung erneut die Mehrzahl der Verbraucher in Deutschland. Das wird sich negativ auf das Konsumklima auswirken. Wenn die Kilometerpauschale erst von 21 Kilometer an geltend gemacht werden kann, werden die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sehr schnell herausfinden, dass sinkende Steuersätze steigenden Belastungen gegenüberstehen.

Auch die dringend gebotene Entlastung der Haushalte von Städten und Gemeinden hat die Regierung nicht ernst genug genommen. Der DGB teilt die Kritik der Städte an der neu konstruierten Gemeindewirtschaftssteuer. Selbstständige und Freiberufler werden zurecht in die Steuerpflicht einbezogen, denn auch sie müssen sich an der Finanzierung der kommunalen Infrastruktur beteiligen, die sie wie jedes Unternehmen nutzen, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Falsch dagegen ist, dass die Gemeindewirtschaftssteuer eine reine Ertragssteuer wird. Damit ist das Aufkommen noch stärker als bisher abhängig vom Auf und Ab der Konjunktur.

Darüber hinaus eröffnet die Nicht-Einbeziehung von gezahlten Mieten, Zinsen und Leasingverträgen Unternehmen enorme Gestaltungsspielräume, um ihre Steuerlast kleinzurechnen. Es ist davon auszugehen, dass noch stärker als bisher die Unternehmen von einer Eigenkapitalfinanzierung auf Fremdfinanzierungsmodelle (Bankkredite, Leasing) umsteigen, die von der Gemeindewirtschaftssteuer begünstigt würden. An dieser Stelle muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060-324

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