Wirksamer Schutz geistigen Eigentums in China: Langer Marsch für Bundeskanzlerin Merkel
(Wiesbaden) - Der Markenverband hat sich anläßlich der bevorstehenden Reise von Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit der Bitte um Unterstützung bei der Verbesserung des Schutzes deutscher Unternehmen vor der Verletzung geistiger Eigentumsrechte in der VR China an das Kanzleramt gewandt. Die Markenartikelindustrie knüpft an die Reise der Bundeskanzlerin große Erwartungen, nachdem sie den angemessenen Schutz geistigen Eigentums zu einem wichtigen Schwerpunkt ihrer politischen Arbeit gemacht hat.
Mit Blick auf die wachsende Bedeutung Chinas als Absatzmarkt für deutsche Produkte wie auch mit Blick auf den inakzeptabel hohen Anteil gefälschter Waren, die ihren Ursprung in der Volksrepublik haben, appelliert der Markenverband an die Bundeskanzlerin, u. a. den Schutz geistigen Eigentums in den Mittelpunkt ihrer Gespräche zu stellen. Dabei muß der chinesischen Seite deutlich gemacht werden, daß Intellectual Property-Protection auch im chinesischen Eigeninteresse ist. Zwar ist ein wachsendes Bemühen der chinesischen Zentralregierung um eine Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie zu erkennen. Trotzdem bleibt noch viel zu tun.
Die VR China hat schon heute für deutsche Unternehmen eine große Bedeutung: als zukünftiger Absatzmarkt ebenso, wie als Herkunftsland für den Großteil rechtsverletzender Waren in Deutschland und Europa. Deshalb ist die Reise der Bundeskanzlerin für uns von besonderer Bedeutung. Neben notwendigen konkreten Verbesserungen muß sich in China die grundsätzliche Einstellung zum Schutz geistigen Eigentums ändern. Die politische Führung muß erkennen, daß der Schutz geistigen Eigentums kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für fairen Leistungswettbewerb, Kreativität und langfristigen Wohlstand ist, so Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes.
Doch auch Deutschland sieht der Markenverband in der Pflicht: In zu vielen Fällen sitzen die Auftraggeber chinesischer Fälschungen selbst in Deutschland. Den Respekt vor dem auch geistigen Eigentum anderer müssen auch jene noch lernen, die unter Mißachtung der Kreativität und Rechte anderer meinen, mit Nachahmungen Made in China in Deutschland Geld verdienen zu dürfen, so Falke weiter.
Besonderen Handlungsbedarf für die VR China sieht der Markenverband in folgenden Bereichen:
- Vernichtung beschlagnahmter Fälschungen: Nach dem geltenden chinesischen Recht können zwar beschlagnahmte Fälschungen auch vernichtet werden. Diese Option greift aber nach chinesischem Recht erst, wenn mildere Verwertungsformen (Weitergabe der Waren an Bedürftige, Entfernung der rechtsverletzenden Marken, Verauktionierung) nicht möglich sind oder sinnvoll erscheinen. Demgegenüber ist es zwingend notwendig, gefälschte Waren ausschließlich der Vernichtung zuzuführen.
- Durchsetzung des Rechts auch in den Provinzen: Zumindest das materielle Markenrecht ist in vielen Punkten bereits heute ausreichend. Allerdings bedarf die Rechtsdurchsetzung noch der erheblichen Verbesserung. Insbesondere in den Provinzen sind Durchsetzungsdefizite zu verzeichnen, die auf Korruption und Verfilzung der dortigen Verwaltungen zurückzuführen sind. Das gilt insbesondere für die Provinzen Guangdong, Zhejiang und Shandong.
- Bekämpfung von Nachahmungen: Der Schutz vor nachschaffender Produktion unter Verletzung von Design-Rechten ist sowohl mit Blick auf den chinesischen Absatzmarkt als auch mit Blick auf Deutschland und Europa von besonderer Bedeutung. Insbesondere der Verletzung von Design-Rechten (Geschmacksmuster) wird in der VR China noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit gegeben. Hiervon scheinen mit Blick auf den nationalen chinesischen Markt besonders Unternehmen betroffen, die als Joint-Venture-Partner in der VR China aktiv sind. In Deutschland erleben Hersteller langlebiger Gebrauchsgüter sowie mittelständische Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen, wie gezielt auf Messen Designs und Ausstattungen, aber auch Produktideen geklaut und in der VR China zum Vertrieb in Deutschland produziert werden. Die chinesischen Anbieter der Plagiate treten dabei mit ihren Produkten teilweise selbst auf Messen in den Heimatländern der Originalhersteller an.
- Zivilgerichtliche Rechtsdurchsetzung verbessern: Die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte durch den Rechteinhaber auf dem Zivilrechtsweg ist in der VR China in der Praxis nur schlecht möglich. Vor allem ist die Verfahrensdauer (teilweise mehrere Jahre) inakzeptabel lang. Nur über das Zivilverfahren kann aber Schadenersatz erstritten werden. Die Zivilgerichtsbarkeit muß deshalb effizienter gestaltet werden. Die europäische Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrecht bietet hier eine gute Richtschnur.
Darüber hinaus muß die Bundsrepublik Deutschland insbesondere mittelständischen deutschen Unternehmen praktische Unterstützung bei der Sicherung ihres geistigen Eigentums auf dem chinesischen Markt geben. Hierzu empfehlen sich folgende Maßnahmen besonders:
- Einrichtung eines IP-Attachés nach US-amerikanischem Vorbild an der deutschen Botschaft in Beijing; dieser erfüllt eine Doppelfunktion, indem er gegenüber dem Gastland die Bedeutung des IP-Schutzes deutlich macht und gleichzeitig als Anlaufstelle für deutsche Unternehmen fungiert. Insoweit gewährt der IP-Attaché Unterstützung bei der Erlangung von Rechtsschutz in der VR China für deutsche Unternehmen.
- Konzertierte und systematische Zusammenarbeit innerhalb der EU und insbesondere mit den USA und Japan, auch in Form praktischer Zusammenarbeit on the ground in der VR China.
Aufklärung innerhalb Deutschlands insbesondere gegenüber mittelständische Unternehmen, daß zu einer ganzheitlichen Schutzstrategie die Erlangung von gewerblichen Schutzrechten nicht nur im Absatzland, sondern auch in (möglichen) Herstellungsländern notwendig ist, um dort ggf. erfolgreich vorgehen zu können.
Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V.
Martin Ruppmann, stellv. Geschäftsführer, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
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