Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ)

Wird der Zahnarzt gewerbesteuerpflichtig? / Chancen und Risiken des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes

(Berlin) - Die Gesundheitsreform macht es möglich: Zahnärzte können seit Neuestem auch angestellte Zahnärzte beschäftigen und sogar Zweigpraxen mit angestellten Zahnärzten betreiben. Diese Möglichkeit, die das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz eröffnet, birgt allerdings neben den Chancen und Vorteilen auch Risiken. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) analysiert in seiner aktuellen Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Freie Zahnarzt" diesbezüglich zwei Urteile des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt. Der Autor, Steuerberater Matthias Reichardt vom Buch- und Steuerservice des FVDZ, kommt zu dem Ergebnis, dass in der "herkömmlichen" Zahnarztpraxis mit einem Vorbereitungs-/Weiterbildungsassistenten nicht von einer Gewerbesteuerpflicht auszugehen ist, "da die enge Beziehung Patient/Praxisinhaber trotz Delegation von Behandlungsarbeiten weiter gegeben ist" und so das typische Berufsbild des freiberuflichen Zahnarztes erhalten bleibe. Anderes, so Reichardt, gelte nach dem neuen Gesetz für die nun zulässigen Zweigpraxen. Angesichts der Urteile aus Sachsen-Anhalt droht dort durchaus eine Gewerbesteuerpflicht, wenn diese von Angestellten betrieben werden. Steuerberater Reichardt gibt den Tipp: "Bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation, ob die Praxis um weitere Standorte erweitert wird, sollte dies berücksichtigt werden". Er schränkt jedoch ein, dass die steuerliche Mehrbelastung nicht allzu hoch sei, da die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abziehbar ist und zusätzlich zu einer Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer führt. Der komplette Artikel ist auch nachzulesen in der Online-Ausgabe der Verbandszeitschrift "Der Freie Zahnarzt" unter www.fvdz.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Auguststr. 28, 10117 Berlin Telefon: (030) 243427-0, Telefax: (030) 24342767

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