Pressemitteilung | Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.V. (AMÖ)

Wird das neue Betriebsverfassungsgesetz ein "Entmündigungsgesetz"?

(Hattersheim) - Liest man genau, was im Entwurf steht – besser - was der Öffentlichkeit bisher daraus bekannt geworden ist, kann man die einleitende Frage – unpolemisch reagiert – mit Ja beantworten.

Der Arbeitsminister hat sicher Recht, dass ein fast 30 Jahre altes Gesetz reformbedürftig ist. Die Welt, die Verhältnisse und die Menschen haben sich geändert. Damit aber auch die Betriebe in ihren Innen- und Außenbeziehungen und die Wertvorstellungen der Menschen, die in den Betrieben Verantwortung tragen.
Doch das, was in dem Entwurf steht beginnt an den Grundfesten der Freiheit des Unternehmers, über die Entwicklung seines Betriebes zu entscheiden, ganz heftig zu rütteln. In diesem Entwurf lässt sich ein Gedankengut erkennen, von dem wir glaubten, dass es inzwischen der Vergangenheit angehört.

Brauchen wir überhaupt ein "reformiertes" Betriebsverfassungsgesetz in dieser weitreichenden Diktion? Nein! Was unsere Betriebe brauchen, sind Rahmenbedingungen – von mir aus gesetzlicher Art – die mehr Spielraum für flexibles und in der Tat mehr eigenverantwortliches Agieren auf Unternehmensebene zulassen. Was hier beabsichtigt ist, schränkt die Unternehmen ein, reguliert und belastet sie mit zusätzlichen Kosten. Warum, so ist zu fragen, muss der Staat überhaupt den Unternehmen vorschreiben, was sie auf betrieblicher Ebene zu regeln haben? Sollte das nicht im Ermessen aller Beteiligten in einem Unternehmen verbleiben?

Selbstverständlich ist ein Betriebsrat eine durchaus sinnvolle und für die Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeberseite vernünftige Einrichtung – aber doch nur dann, wenn es beide Seiten wollen. Dann ist ein Betriebsrat auch eine wirkungsvolle Institution und kann zum Wohl beider Seiten seine Aktivitäten entfalten. Dafür gibt es viele und gute Beispiele. Genauso viele und gute Beispiele gibt es aber auch, wo ohne Betriebsrat ein Unternehmen "rund läuft". Weshalb glaubt also der Staat, respektive der Arbeitsminister, von Staats wegen hier derart massiv eingreifen zu müssen?

Und dann die Stich- und Reizworte Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Es gibt meines Erachtens Bereiche die "politikfrei" bleiben müssen. Dazu gehört auch ein Unternehmen. In der letzten Ausgabe unserer Zeitschrift hatte ich auf das Problem unter der Überschrift Rechts und Recht aufmerksam gemacht. Auch hier ist es Sache der Unternehmensführung und im notwendigen Fall der Gerichte, entsprechend tätig zu werden. Eine Aufgabe für den Betriebsrat sehe ich hier nicht und die damit verbundene rechtliche Verankerung schon gar nicht.
Abschließend bleibt zu diesem Entwurf – der es hoffentlich auch als solcher bleibt – nur noch die Feststellung, dass der so mit Rechten ausgestattete Betriebsrat zwar in die unternehmerischen Belange eingreifen kann aber nicht dafür haftbar zu machen wäre. Dieser "komfortable" Zustand ist inakzeptabel und erinnert fatal an die jährlichen Berichte des Bundesrechnungshofes, der zwar zahlreiche Fälle von Verschwendung von Steuergeldern aufdeckt und anprangert – doch die dafür Verantwortlichen müssen ihre "Verantwortung" nicht tragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Wolfgang Kownatka Mitglied der Geschäftsführung Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. Schulstr. 53 65795 Hattersheim Telefon: 06190/989812 Telefax: 06190/989820

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