"Wir wollen nicht permanent auf Abruf sein" / Dr. Andreas Botzlar weist Forderungen zur Revision des Arbeitszeitgesetzes zurück
(Berlin) - Mindestruhezeiten und andere Schutzvorschriften im Arbeitszeitgesetz dürfen nicht weiter aufgeweicht werden, fordert Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, in einem aktuellen Interview auf der Internetseite des MB. "Das Arbeitszeitrecht setzt Grenzen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht überschritten werden dürfen. Dazu gehört die Mindestruhezeit, die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie verankert ist", bekräftigte Botzlar.
Forderungen von Arbeitgeberverbänden nach einer "wochenbezogenen Betrachtung" der Arbeitszeit erteilte er eine Absage: "Das sogenannte digitale Zeitalter mag die Wünsche der Arbeitgeber verändern - es verändert aber nicht die biologischen Grundlagen des Lebens und damit auch nicht das dem Gesundheitsschutz dienende Erholungsbedürfnis der Arbeitnehmer. Im Übrigen: Auch dienstlich veranlasste Telefonate oder E-Mails nach Feierabend sind Arbeitsleistungen, die mich davon abhalten, meinem Privatleben nachzugehen oder mit meiner Familie zusammen zu sein. Ärzte und andere Arbeitnehmer wollen nicht permanent auf Abruf ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, sich gedanklich auch einmal von der Arbeit zu lösen und im wahrsten Sinne des Wortes abzuschalten. Wir müssen uns den Versuchen einer vollständigen Vereinnahmung des Privatlebens widersetzen. Jeder hat das Recht auf arbeitsfreie Ruhephasen - nicht nur im Urlaub."
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