Wir wollen die Trennung - EU Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments berücksichtigt die Besonderheiten der Personenbeförderung und korrigiert EU Kommission bei Lenk- und Ruhezeiten sowie Entsendung
(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat am 6. Juni die neuesten Beschlüsse des Verkehrsausschusses (TRAN) des Europäischen Parlaments in den meisten Punkten als sinnvollen Fortschritt für die Fahrer in den privaten Busunternehmen in Deutschland gelobt. Der bdo sieht darin die Anerkennung der Europaabgeordneten, den Besonderheiten des Personenverkehrs Rechnung zu tragen.
Mit seiner Kampagne "Wir wollen die Trennung" hatte der bdo gemeinsam in den letzten Wochen und Monaten in zahlreichen Gesprächen mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments erfolgreich dafür geworben, die Besonderheiten des Personenverkehrs auch bei den Lenk- und Ruhezeitenregelungen sowie den Entsenderegelungen zu berücksichtigen. "Die Vorschläge der EU-Kommission hatten dies nicht ausreichend berücksichtigt," so Anja Ludwig, Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des bdo. "Wir freuen uns daher sehr, dass die gewählten Vertreter des Volkes sich wirklich viel Zeit für Gespräche mit uns in Brüssel und Straßburg genommen haben, um hier eine wichtige Korrektur vorzunehmen."
Gleichzeitig warnt der Verband in seiner ersten Stellungnahme zu den aktuellen Vorschlägen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch vor zwei weitreichenden Fehlentwicklungen, die am Montag ebenfalls auf den Weg gebracht wurden. "Jetzt ist das Bundesverkehrsministerium gefragt, die Langzeitüberwachung von Fahrern sowie zusätzliche komplizierte Restriktionen bei den Ruhezeiten in den nun anstehenden wichtigen Verhandlungen im Verkehrsministerrat zu verhindern" so Ludwig.
Zum Hintergrund:
In den Beschlüssen über die Änderung der Verordnungen 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) und 165/2014 (digitales Kontrollgerät) sowie über die Änderung der Richtlinien 2006/22/EG, 96/71/EG und 2014/67/EU (Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor) hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments am Montagnachmittag folgende sinnvolle Neuerungen auf den Weg gebracht: Im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten soll es die Möglichkeit geben, die 45minütige Pause flexibel zu gestalten. Die Anwendbarkeit der 12-Tage-Regelung wird auf das Inland ausgeweitet. Zudem entsteht die Möglichkeit, die tägliche Schichtzeit zweimal wöchentlich um eine Stunde zu verlängern, um den Gegebenheiten der Bustouristik gerecht werden zu können, Die tägliche Ruhezeit kann in Abschnitte von 1 Stunde, 2 Stunden und 9 Stunden aufgeteilt werden. Mit Blick auf die Entsendung von Mitarbeitern wurde die Argumentation des bdo berücksichtigt, sodass Transit- sowie grenzüberschreitende Verkehre aus den Entsendevorschriften ausgenommen sind. Damit unterfallen lediglich Kabotageverkehre dem Entsenderegime. Für diese Verkehre ist vorgesehen, eine standardisierte Erklärung zu entwickeln, um den Flickenteppich verschiedenster Regelungen und Dokumente endlich zu beseitigen.
Kritisch sieht der bdo die vorgesehene Verpflichtung, den Ausgleich für eine reduzierte Wochenruhezeit an eine reguläre Wochenruhezeit anzuhängen. Auch die Ausweitung der Nachweispflicht des kontrollpflichtigen Zeitraums von derzeit 28 auf künftig 56 Tage stellt eine falsche Entscheidung dar.
Die vorliegenden Beschlüsse stellen ausdrücklich noch nicht geltendes Recht dar, sondern durchlaufen nun noch weitere Phasen der europäischen Gesetzgebung. Am 7. Juni kommt unter anderem der Verkehrsministerrat in Luxemburg zusammen und berät die vorliegenden Themen. Nach aktuellem Stand wird es aufgrund der derzeit sehr schwierigen Situation im Rat wohl noch nicht möglich sein, eine Einigung zu verabschieden. Für die erfolgreiche Durchsetzung der bdo-Vorschläge zum Schutz der Interessen der Fahrgäste, Fahrer und Unternehmen in der Busbranche in Deutschland sind nun die Verhandlungen im Rat von größter Wichtigkeit. Der Verband hat Bundesverkehrsminister Scheuer darüber informiert, von welch großer Bedeutung dies vorliegenden Themen für das private deutsche Busgewerbe sind und welche Chancen die Vorschläge bieten, um die Zukunft des Gewerbes zu sichern.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)
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