Wir müssen handeln! / DFWR-Präsident Schirmbeck: "Erhalt und Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel erfordert ein gemeinsames Handeln und eine Novellierung des BJagdG!"
(Berlin) - Am heutigen Freitag findet die Verbändeanhörung zur Novelle des Bundesjagdgesetzes statt, zu der das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingeladen hat. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte bereits beim Waldgipfel im September letzten Jahres darauf hingewiesen, dass das Bundesjagdgesetz angepasst werden soll. Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) betont: "Jetzt müssen wir, wie angekündigt, handeln und die Voraussetzungen für die Entwicklung zukunftsfähiger, klimaanpassungsfähiger Mischwälder mit dem Bundesjagdgesetz schaffen."
Aus Sicht des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) bleibt der vom BMEL vorgelegte Entwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes jedoch deutlich hinter den gesetzten Zielen und Notwendigkeiten zurück. Julia Klöckner betonte noch während des Waldgipfels das Ziel, eine stringentere und zielgerichtete Jagd des Schalenwildes zu ermöglichen, wo zu hohe Schalenwilddichten die Wiederbewaldung oder die Anpassung der Wälder durch Waldumbau gefährden.
"Mit dem aktuellen Entwurf wird es sehr schwer die durch die Folgen des Klimawandels entstandenen Schadflächen rasch, unter Berücksichtigung möglichst naturnaher Verjüngungsverfahren, wieder zu bewalden und in arten- und strukturreichere Mischwälder umzubauen, die vielfältige Leistungen für Natur und Gesellschaft auch in Zukunft erbringen," so Schirmbeck. Deshalb fordert der DFWR im Rahmen der Verbändeanhörung unter anderem folgende zentrale Punkte in den Referentenentwurf mit aufzunehmen.
1. Die Verjüngung muss sich im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen entwickeln können
Eine Wiederbewaldung der entstandenen Kahlflächen und der angestrebte Waldumbau setzt angepasste Wildbestände voraus. Nur dann kann sich eine gemischte Naturverjüngung sowie Pflanzung und Saat im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen entwickeln.
2. Vegetationsgutachten als Grundalge für Abschussplanung sind einzuführen
Zur objektiven Beurteilung des Zustandes der Vegetation sind durch forstlich ausgebildetes Personal periodisch amtliche Vegetationsgutachten zu erstellen, die Rückschlüsse auf den Zustand der Vegetation in dem einzelnen Jagdbezirk zulassen - diese Vegetationsgutachten sind Grundlage für die Herleitung der Abschusshöhe.
Eine Umsetzung der Änderungsvorschläge in jagdrechtliche Regelungen schafft die Voraussetzung, ist aber noch keine Gewähr für eine umfängliche und möglichst flächendeckende Anwendung. Jagdrechtsinhaber und Jagdausübungsberechtigte tragen hier gemeinsam Verantwortung die Schalenwildbestände dauerhaft und flächendeckend auf ein waldverträgliches Maß hin einzuregulieren.
Die erfolgreiche Wiederbewaldung der geschädigten Flächen und die Fortsetzung des Waldumbaus bedürfen der aktiven Unterstützung durch die Jagd und der handelnden Jäger. "Das Wild ist Teil der Waldlebensgemeinschaft und gehört selbstverständlich zum Wald. Aber eine verantwortungsvolle Jagdausübung unterstützt den Prozess der Wiederbewaldung und des Waldumbaus aktiv, weil sich damit langfristig auch die Qualität des Lebensraums für das Wild verbessert" betont Schirmbeck.
Bund und Länder haben die finanziellen Voraussetzungen für eine Wiederbewaldung geschaffen. "Es kann aber nicht sein, dass wir mit großen Kostenaufwand Zäune um die Verjüngung bauen müssen und damit auch dem Wild Lebensraum entziehen. Deshalb braucht der Wald aktive Jäger zur Unterstützung bei der Wiederbewaldung und dem Waldumbau", betont der DFWR-Präsident.
In diesem Zusammenhang hat sich Schirmbeck in den letzten Monaten auch intensiv um eine gemeinsame Stellungnahme der Forstverbände und des deutschen Jagdverbandes (DJV) zur Novelle des Bundesjagdgesetzes bemüht. Eine vom DFWR und DJV eingesetzte Expertenkommission ist zwar zu einer einvernehmlichen Stellungnahme gekommen. Diese Stellungnahme wird aber von den Landesverbänden des deutschen Jagdverbandes nicht unterstützt. Schirmbeck: "Die Jäger trauen ihren eigenen Jagdexperten und den Beschäftigten ihrer eigenen Bundesgeschäftsstelle nicht! Wer sich der verantwortungsvollen Mitarbeit verweigert, der wird erleben und muss ertragen, dass die dringend notwendigen gesetzlichen Regelungen ohne ihn beschlossen werden!"
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