Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

"Wir lösen Probleme zwischen Betrieben und Behörden"

(Berlin) - Wenn Behörden die EU-Binnenmarktvorschriften falsch anwenden, rückt SOLVIT auf den Plan. Von der Anerkennung von Berufsqualifikationen bis zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Das europaweite Netzwerk hilft Unternehmen, im Ausland ihr Recht zu bekommen.

Diesen Sommer wird SOLVIT fünf Jahre alt. Susanne Hegels, die Leiterin der deutschen SOLVIT-Stelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, berichtet im Brüsseler Gespräch des ZDH von ihrer Tätigkeit.

Wann kann sich ein Handwerker an SOLVIT wenden?

Hegels: SOLVIT ist ein Netzwerk, in dem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die für Unternehmen entstehen, wenn ausländische Behörden die EU-Binnenmarktvorschriften fehlerhaft anwenden. Davon sind natürlich auch Handwerksbetriebe betroffen.

Ist also ein Handwerksmeister der Meinung, dass eine Behörde eines anderen Mitgliedstaates in einem konkreten, ihn betreffenden Fall die Binnenmarktvorschriften des EU-Gemeinschaftsrechts falsch anwendet, kann er dies der deutschen SOLVIT-Stelle in Berlin mitteilen – per Online-Formular, E-Mail, Fax oder Post. Das Problem sollte dabei möglichst konkret beschrieben und Kopien eines eventuellen Schriftwechsels mit der Behörde beziehungsweise andere relevante Dokumente beigefügt werden. Ganz wichtig: SOLVIT kann kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Wenn die wir feststellen, dass tatsächlich etwas falsch gelaufen ist, dann wenden wir uns an die SOLVIT-Stelle im betroffenen EU-Mitgliedstaat. Konkret sieht das so aus, dass sich beide SOLVIT-Stellen in Rücksprache mit dem betroffenen Betrieb mit der Behörde, die den Fehler begangen hat, auseinandersetzen.

Gemeinsam wird dann versucht, innerhalb von zehn Wochen eine Lösung für das Problem zu finden.

Das klingt sehr ehrgeizig – klappt das?

Hegels: Das SOLVIT-Netzwerk hat seit seinem Bestehen eine durchschnittliche Erfolgsquote von 80 Prozent. Durch das informelle Verfahren und den direkten Kontakt zwischen den SOLVIT-Stellen der Mitgliedstaaten und mit den jeweils betroffenen Behörden gelingt es häufig, Probleme schnell und effektiv zu lösen.

In welchen Fällen wenden sich Handwerksunternehmen an Sie?

Hegels: Wir befassen sich mit den unterschiedlichsten Bereichen des europäischen Binnenmarkts. Handwerksbetriebe kommen zu uns, wenn beispielsweise bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in anderen EU-Mitgliedstaaten, beim Marktzugang in anderen Ländern oder bei der Niederlassung als Selbständiger in einem anderen EU-Mitgliedstaat etwas schief geht.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Telefax: (030) 20619-460

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