Pressemitteilung | (VDP) Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.

"Wir gründen eine Schule!": Verband Deutscher Privatschulen NRW gibt hilfreiche Tipps für Schulgründungen

(Düsseldorf) - "Wir gründen eine Schule!" Immer wieder wollen Eltern, Lehrkräfte oder gleich beide zusammen Bildung selbst in die Hand nehmen und zeigen, wie eine moderne Schule auch aussehen kann. Doch wie geht das? Der Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen hat die wichtigsten Schritte zusammengefasst. Denn Nordrhein-Westfalen ist ein guter Standort für Schulgründungen. In den letzten 20 Jahren wurden 140 Schulen in privater Trägerschaft neu gegründet. Jede zehnte Schule in NRW ist mittlerweile eine Privatschule.

1. Suchen Sie sich Gleichgesinnte
Eine Schulgründung ist ein Dauerlauf und kein Sprint. Sie benötigt neben der Idee und dem technischen Wissen viel Arbeit, Geduld und Hartnäckigkeit. Sinnvoll ist es, Ideen zu sammeln und sich in der Gründungsgruppe auf gemeinsame Ziele zu verständigen. Schauen Sie sich dazu verschiedene Schulmodelle an und hospitieren Sie in Schulen, deren Konzept Ihnen zusagt.

2. Verteilen Sie die Aufgaben auf verschiedene Schultern
Hat die Gruppe sich auf eine gemeinsame Schulidee verständigt, ist es meistens sinnvoll die Arbeit aufzuteilen. So gilt es nun

- ...ein genehmigungsfähiges pädagogisches Konzept zu entwickeln. Insbesondere Grundschulen müssen sich vom staatlichen Schulangebot unterscheiden, um genehmigungsfähig zu sein.
- ...sich schon jetzt über die geeignete Rechtsform Ihrer Schule (im allgemeinen Verein, gGmbH, UG) zu informieren und die Gründung vorbereiten. In Nordrhein-Westfalen werden die meisten Privatschulen als Ersatzschulen mit teilweiser staatlicher Refinanzierung gegründet. Dies setzt die Gemeinnützigkeit voraus.
- ...das Schulrecht in Nordrhein-Westfalen zu kennen. Für jede Schule gehört die BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften in NRW) und das Amtsblatt NRW zum Standardwerkzeug. Darin sind alle Schulgesetze, Verordnungen und Erlasse gebündelt, auch diejenigen, die nur Privatschulen betreffen. Auf der Homepage des Schulministeriums NRW gibt es eine Zusammenstellung aller rechtlichen Belange, die Privatschulen betreffen (und der weiteren zugrunde liegenden Schulgesetze): https://www.schulministerium.nrw/privatschulen
- ...sich mit Genehmigungsvoraussetzungen für die gewünschte Rechtsform auszukennen und diese Vorgaben im Vorbereitungsprozess zu berücksichtigen. Die Bezirksregierung Düsseldorf arbeitet in dem Bereich Privatschulen federführend für alle Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens. Auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf sind grundlegende Informationen zur Errichtung und Genehmigung privater Ersatzschulen, zum einen das Merkblatt Genehmigung und zu Inhalt und Grenzen der staatlichen Schulaufsicht über private Ersatzschulen das Merkblatt Schulaufsicht aufgeführt.
- ...ein tragfähiges Konzept zur Finanzierung erarbeiten: Soll die Schule in der Rechtsform Ersatzschule gegründet werden, finden sich die zusammengefassten Grundlagen der staatlichen Zuschüsse unter Finanzierung auf der Homepage des Schulministeriums. Dann gilt es einen Finanzplan zu erstellen und sich um die Beschaffung der Eigenmittel zur Gründung und für den laufenden Betrieb zu kümmern. Hierzu wird häufig ein Förderverein gegründet und Sponsoren angesprochen.
- ...sich auf die Suche nach einem Schulgebäude zu machen. Je nach Standort kann es unterschiedliche Schwierigkeiten dabei geben, geeignete Räumlichkeiten und geeignete Standorte zu finden. Deshalb sollten sich Gründungsinitiativen rechtzeitig darum kümmern und Fragen wie Brandschutz und Raumkonzept von Anfang an berücksichtigen. Nehmen Sie dazu frühzeitig Kontakt zur genehmigenden Bezirksregierung, dem örtlichen Schulamt, dem Bauamt und der Feuerwehr auf.
- ...Lehrkräfte und insbesondere eine Schulleitung zu finden. Insbesondere für Ersatzschulen müssen Gründungen nachweisen, dass an der Schule ausreichend qualifizierte Lehrkräfte tätig sein werden. Hier kommt es durch mehr Schülerinnen und Schüler und fehlendem Lehrkräftenachwuchs oft zu Engpässen. Bei alternativen Schulkonzepten sind LehrerInnen und Leitung häufig bereits in der Gründungsphase mit im Boot und in den Planungsprozess eingebunden.
- ...sich zu vernetzen und Kontakt zu Politik, Behörden, Anwohnern, und Schulen vor Ort suchen. Selbstverständlich sind interessierte Eltern und Kinder längst im Boot. Und der Kontakt zu erfolgreich gegründeten Schulen ist hergestellt, um sich mit Rat und Tat unterstützen zu lassen...

3. Schulgründung beantragen
Sind alle Vorarbeiten geleistet, Räumlichkeiten und Personal gefunden, ein pädagogisches und finanzielles Konzept erstellt worden, kann nun die eigentliche Schulgründung beantragt werden. Diese dauert bei optimal vorbereiteten Unterlagen und optimalen Durchlauf durch alle beteiligten Ämter mindestens sieben Monate. Die jeweiligen Referate 48 der fünf Bezirksregierungen in NRW sind für die Genehmigungen der Privatschulen zuständig.

Und dann geht es los.

Für Gründungsinitiativen und Schulen in freier Trägerschaft bietet der Verband Deutscher Privatschulen Seminare an, die durch das Labyrinth des Schulrechts, die Refinanzierung und das Genehmigungsverfahren lotsen.

Das nächste Schulgründungsseminar findet am 11. September 2024 statt.
Einen Überblick über die Seminare gibt es hier:
https://www.privatschulverband-nrw.de/veranstaltungen

Quelle und Kontaktadresse:
(VDP) Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V. Petra Stieb, Pressereferentin Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf Telefon: (0211) 41 66 06 00, Fax: (0211) 41 66 06 09

NEWS TEILEN: