Winn: Verfassungsrechtlich unbedenklich heißt nicht politisch sinnvoll
(Berlin) - "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vereinbarkeit der Gesundheitsreform mit dem Grundgesetz ist ausdrücklich kein Urteil über die politische Sinnhaftigkeit der Reform." Das stellte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Dr. Kuno Winn, heute (10. Juni 2009) in Berlin klar. Statt eine zukunftsfähige Finanzierung zu entwickeln und umzusetzen, die in der Lage ist, die demografische Entwicklung aufzufangen, habe diese Reform das zentrale Problem der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich weiter zementiert: die strukturelle Unterfinanzierung des Systems mit einem nahezu uneingeschränkten Leistungsversprechen an die Versicherten. "Die Reform mag also zwar rechtlich tragbar sein, löst aber nachhaltig kein einziges Problem", so Winn.
Die bisher vorliegenden Ansätze der Urteilsbegründung geben aus seiner Sicht grundsätzlich Anlass zur Sorge. "Wenn der Staat derart massiv in private Geschäftsmodelle eingreifen darf, steht zu befürchten, dass der Gesetzgeber mit diesem Urteil im Rücken den Weg in die Einheitsversicherung weiter forciert - ohne Rücksicht auf die wesentlichen Werte unseres freiheitlichen Gesellschaftssystems", warnte er.
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