Wieder mehr Verwaltungsaufwand durch geplanten elektronischen Entgeltnachweis für Arbeitnehmer
(Berlin) - Vorhaben zum Abbau von Bürokratie und den damit verbundenen Kosten werden vom b.b.h. Bundesverband e. V. generell begrüßt. Ein neuer Referentenentwurf zum Gesetz über das Verfahren zur Durchführung eines elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) scheint jedoch nur bedingt dazu geeignet.
Eine elektronische Übermittlung der Daten für den Entgeltnachweis der Sozialversicherung bedeutet zunächst sicherlich eine Entlastung gegenüber der bisherigen fehlerbehafteten Papiermeldung. Es kann aber nicht sein, dass der Gesetzgeber eine monatliche Übermittlung der Daten und für jeden Arbeitnehmer einzeln beabsichtigt. Die von der Bundesregierung dargelegten Einspareffekte sind keinesfalls plausibel, im Gegenteil: Es kommt für den Arbeitgeber und seinen beauftragten Lohnbüro ein erheblicher Mehraufwand zum Tragen, der kaum von der Mandantschaft bezahlt werden wird. Üblich und sichtbar ist für den Mandanten die Datenmenge, die abgeliefert wird, aber nicht Nachweise, die nur von Fall zu Fall benötigt werden. Die Erstellung eines solchen Entgeltnachweises ist nur in einer kleinen Anzahl von Fällen überhaupt erforderlich.
Warum kann man ein sicherlich wünschenswertes elektronisches Verfahren nicht auf Bedarfsfälle begrenzen und so einen reduzierten Verwaltungsaufwand tatsächlich erreichen? Der b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V. fordert dringend Nachbesserungen, die nicht zuletzt auch die vorgesehene Protokollierungspflicht der betroffenen Arbeitgeber in diesem Zusammenhang beseitigen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.)
Daniela Zeller, Öffentlichkeitsarbeit
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