Pressemitteilung | k.A.

Wieder aufkeimende Diskussion um FOC-Projekte / Vorhaben halten oft nicht das, was sie versprechen

(Berlin) - Nachdem es in den letzten Jahren relativ wenige Diskussionen um die Ansiedlung von Fabrikeinkaufszentren – sog. Factory-Outlet-Center (FOC) – in Deutschland gab, häufen sich nach Erfahrungen des Handelsverband BAG in der letzten Zeit abermals die Debatten um Neuansiedlungen oder Flächenerweiterungen bestehender Objekte.

Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: „Während das Bundesverwaltungsgericht vor einiger Zeit das scheinbare Aus für das FOC Soltau besiegelte und es zur vorläufigen Ablehnung des FOC Eichstädt durch das OVG Brandenburg kam, werden die Pläne zur Erweiterung für die bereits bestehenden FOC´s in Ingolstadt, Wertheim, Stuhr, Ochtrup und Zweibrücken intensiviert. Ebenso werden sowohl Projekte, die schon vor einiger Zeit verworfen worden sind, sowie neue Standorte in Wolfsburg, Helmstedt, Neumünster, Gronau, Montabaur, Pirmasens und Radolfzell wieder diskutiert. In Niedersachsen gibt es Pläne, FOC auch außerhalb der Oberzentren zuzulassen“.

Eine erneute Flut von Ansiedlungsvorhaben, wie sie etwa in der Mitte bzw. Ende der 90er Jahre zu registrieren war, erwartet der Verband nicht. Ebenso seien durch FOC’s nur bedingt Gefahren für den klassischen innerstädtischen Einzelhandel zu erwarten.

Pangels: „Wir können feststellen, dass die Auswirkungen der bisher in Deutschland angesiedelten FOC in Gänze betrachtet weniger dramatisch ausfallen als vorher erwartet. In den Innenstädten benachbarter FOC-Standorte sind nur vereinzelt nennenswerte negative städtebauliche und versorgungsrelevante Folgen erkennbar. Allerdings muss man sagen, dass die meisten der vorher so hoch gepriesenen Projekte nicht annähernd das gehalten haben, was sie versprochen hatten. Das Warenangebot ist sehr übersichtlich, der Service und die Beratung annähernd null. Vielfach handelt es sich um echte Mogelpackungen. Davor braucht sich kein Innenstadthändler zu fürchten. Etwas anders verhält es sich bei FOC-Standorten im benachbarten Ausland. Ein über alle Sonntage im Jahr hinweg geöffnetes FOC in den Niederlanden, Frankreich oder Österreich zieht eine Menge Besucher aus den nahen deutschen Grenzregionen ab“.

Der Verband plädiert dafür, FOC nur in zentralen Versorgungsbereichen mit überörtlicher Bedeutung anzusiedeln, und zwar nur in Oberzentren mit mehr als 100.000 Einwohnern.

Nach Erfahrungen des Handelsverband BAG wächst die Gefahr städtebaulicher Negativauswirkungen, wenn die Mindestgröße für attraktive FOC weiter zunimmt. Es gelte als wahrscheinlich, dass in Zukunft FOC nicht unter 20.000 bis 25.000 m² Verkaufsfläche wirtschaftlich betrieben werden können. Solche Erweiterungen ließen sich weder durch städtebauliche Verträge noch durch Baulasterklärungen ausschließen, weil diese gegen § 1 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch verstoßen würden.

Eine noch größere Gefahr für benachbarte Innenstädte ergebe sich durch die Umwandlung eines FOC in ein übliches Einkaufszentrum. Ein FOC habe aufgrund seiner speziellen Angebotsstruktur einen ungewöhnlich großen Einzugsbereich, sodass im Hinblick auf Umsatzumverteilungen in anderen Städten und Gemeinden von einer breiten Streuung auszugehen sei. Wenn sich aber aus dem FOC ein übliches Einkaufszentrum mit derselben Sortimentsstruktur und Größenordnung entwickele, habe dies zwar einen erheblich kleineren Einzugsbereich, wirke aber in seinem unmittelbaren Umfeld noch wesentlich stärker zu Lasten der jeweiligen Innenstädte und Ortskerne. Die Gefahr einer solchen Umwandlung werde auch durch die begrifflichen Unschärfen der FOC-spezifischen Angebotsstruktur begünstigt. Einschränkungen in den Baugenehmigungen für FOC oder in städtebaulichen Verträgen seien in der Praxis nur schwer kontrollierbar, weil die Merkmale der FOC-Sortimentsstruktur unscharf sind und daher ein Unterlaufen der Bindungen begünstigten.

Pangels: „Hinzu kommt, dass sich eine offizielle Umwandlung eines FOC in ein übliches Einkaufszentrum auch nicht durch städtebauliche Verträge verhindern lässt, weil auch hier die Nichtigkeit wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch anzunehmen ist. Wenn ein FOC Not leidend wird, wird eine Umwandlung mit dem Hinweis auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und der Rettung eines größeren Investment politisch meist durchsetzbar sein“.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: (030) 2061200, Telefax: (030) 20612088

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