Wie kommunale Energieversorger ihren Absatz ankurbeln...
(Hamburg) - Verbrennungsverbote für Heizöl in Neubaugebieten sind rechtlich kaum noch haltbar. Deshalb wurden bereits in fünf Bundesländern derartige Verwendungsbeschränkungen per Erlass unterbunden.
Doch die Kommunen haben inzwischen eine neue Möglichkeit entdeckt, dem Gas- und Fernwärmeabsatz ihrer Stadtwerke ein wenig nachzuhelfen: Sie sichern ihn durch privatrechtliche Anschluss- und Bezugsverpflichtungen beim Verkauf stadt- oder gemeindeeigener Grundstücke ab. "In solchen Neubaugebieten hat das leichte Heizöl von vornherein keine Chance", klagte Dr. Dieter Dräger, der Vorstandsvorsitzende des Mineralölwirtschaftsverbandes (MWV).
Die Mineralölwirtschaft befürchtet, dass es künftig noch mehr Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der privaten Wirtschaft geben wird, erklärte Dräger weiter. So sollen beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Kommunen durch die Erweiterung des entsprechenden Paragraphen in der Gemeindeordnung zu einer wirtschaftlichen Betätigung außerhalb ihres Versorgungsauftrages geradezu ermuntert werden. Weitere Benachteiligungen des Heizöls durch einen größeren Handlungsspielraum der Kommunen befürchtet daher auch das Heizungshandwerk.
Die Versuche, die wirtschaftlichen Betätigungsfelder der kommunalen Energieversorger, also staatlicher Unternehmen, per Gesetz auszuweiten, kollidieren allerdings mit einem stark gegenteiligen Trend: Seit einigen Jahren nämlich stoßen solche hoheitlichen kommunalen Maßnahmen auf immer härteren politischen Widerstand.
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