Wie gelingt künftig die Finanzierbarkeit von innovativen Arzneimitteln
(Berlin) - Der wieder zurückgezogene Referentenentwurf zum GKV Finanzierungsstärkungsgesetz sah bereits einige Einsparmaßnahmen vor. Heute wird im Deutschen Bundestag im Rahmen der Haushaltsdebatte sicherlich darüber diskutiert werden, welche Maßnahmen, auch im Arzneimittelbereich, nun angegangen werden sollten. Ein notwendiger Schritt, denn die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Einen großen Anteil daran haben die rasant wachsenden Ausgaben für neue Arzneimitteltherapien, wie die Gentherapeutika. In den Finanzergebnissen für Januar bis Dezember 2021 lagen die Arzneimittelausgaben bei 18 Prozent der Gesamtaufwendungen. Sie sind überdurchschnittlich um 7,8 Prozent bzw. um rund 3,4 Mrd. Euro gestiegen. Weitere Dynamisierungen sind zu erwarten. In seinem aktuellen Positionspapier zu hochpreisigen Arzneimitteln stellt der BKK Dachverband daher die dringende Frage: Wie kommen neue, innovative Arzneimitteltherapien schnell in den Markt, ohne die Beitragszahler finanziell zu überlasten?
"Bislang sorgte das 2011 in Kraft getretene AMNOG-Verfahren für eine Balance. Ein im internationalen Vergleich sehr schneller Marktzugang und ein hohes Versorgungsniveau einerseits und die Kostenentwicklung andererseits sollten zusammenpassen", erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. "Dieses Verfahren ist durch die neue Realität äußerst hochpreisiger Medikamente überholt/ins Wanken geraten. Eine Reform, die sich den geänderten Marktbedingungen anpasst, ist in dieser Legislaturperiode dringend geboten."
Maßgabe sollte künftig sein, dass der Preis der Evidenz folgen muss. Bislang kann ein Hersteller im ersten Jahr nach Marktzugang den Preis seines Produktes frei festsetzen. Für neue Medikamente, die nach einer beschleunigten Zulassung auf den Markt kommen, ist der Evidenznachweis oft dürftig und sollte auch zum Schutz der Patient:innen verbessert werden.
"Wir sehen eine Lösung darin, dass hier erst, wenn ausreichend klinische Daten vorhanden sind, ein Erstattungsbetrag verhandelt wird. Solange ersetzt ein Interimspreis den freien Einstandspreis," fordert Franz Knieps.
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