Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Wie bei der Riester-Rente wäre auch bei Kapitallebensversicherungen Kontrolle möglich / Versicherer machen sich verdächtig

(Henstedt-Ulzburg) - Kapitallebensversicherungen sind als Altersvorsorge nicht geeignet: „Die Versicherungswirtschaft täuscht Verbraucher massiv, wenn sie den Eindruck vermittelt, dass die Kapitallebensversicherung eine Säule der Alterssicherung ist“, kritisiert die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten (BdV), Lilo Blunck. Nachdrücklich hat sie in ihrer Stellungnahme vor den Richtern des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe beanstandet, dass die Gesellschaften die Versicherten darüber im Unklaren lassen, wie sich deren Gewinnansprüche errechnen. Lilo Blunck: „Die Versicherer machen sich verdächtig, wenn sie vorgeben, die bei der Riester-Rente geforderten und längst praktizierten Kontrollmechanismen nicht auf die Kapitallebensversicherungen übertragen zu können.“

Die Bürger, die mit ihrer Lebensversicherung eine zusätzliche Rente aufbauen wollen, können derzeit nicht einmal annähernd überschauen, wie mit ihren Prämien gewirtschaftet wird. „Das kommt einem Lotteriespiel gleich“, sagt Lilo Blunck und fügt hinzu: „Altersvorsorge ist kein Versicherungs-, sondern ein Anlageproblem. Mangels Klarheit ist deshalb nur zu raten: Finger weg!“

Der Bund der Versicherten hat zusammen mit Mitgliedern, Wissenschaftlern und Anwälten seit 1994 sechs Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die ersten davon wurden am 27. Oktober 2004 verhandelt. Beklagt hat der Verband nicht nur die Undurchschaubarkeit bei den Versicherern. Kritisiert hat der BdV zudem mangelnde Aufsichtspflicht durch den Staat. Die zuständige Behörde sei nach deren eigenen Angaben weder finanziell noch personell in der Lage, ausreichend Kontrolle auszuüben. Im Übrigen werde von ihr lediglich Missbrauch geprüft.

Im Mittelpunkt der Kritik des BdV steht vor allem die Berechnung der Überschussbeteiligungen für die Kunden. Dabei werden nach Ansicht des Verbandes die hohen stillen Reserven, die die Gesellschaften aus ihren Kapitalanlagen bilden, nicht ausreichend berücksichtigt. Die Verwendung dieser Reserven darf nach Meinung des BdV-Justitiars Joachim Bluhm nicht den Versicherern überlassen werden.

„Der Gang nach Karlsruhe ist für uns wie der Kampf David gegen Goliath“, sagt Lilo Blunck im Rückblick auf den Verhandlungstag in Karlsruhe: „Man stelle sich vor, dass die Versicherungswirtschaft mehr als 20 Vertreter in Karlsruhe gegen uns hat aufmarschieren lassen. Doch das bringt uns nicht davon ab, weiterhin den Finger in die Wunden zu legen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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