Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Köln

Widerstand gegen eine von der Sozialhilfe finanzierte Grundsicherung

(Köln) - Der Plan der Bundesregierung, im Rentenreformgesetz 2000 anstelle einer vom Bund finanzierten Grundsicherung für ältere und erwerbsunfähige Menschen die kommunale Sozialhilfe einzusetzen, stößt auf vehementen Widerstand der Städte. Das Präsidium des Deutschen Städtetages wandte sich am 20. September in Hannover entschieden gegen die Absicht des Bundesarbeitsministeriums, die Heranziehung unterhaltsfähiger Kinder für ihre unterhaltsbedürftigen Eltern abzuschaffen, damit diese im Rentenalter erleichterten Zugang zur Sozialhilfe hätten. Auch das noch weitergehende Vorhaben, eigenes Vermögen nicht mehr bei der Bemessung der Sozialhilfe zu berücksichtigen, lehnen die Städte ab.

Das Gremium von 35 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern forderte außerdem die Zuwanderungskommission der Bundesregierung auf, ein nationales Konzept für eine gesteuerte Zuwanderung vorzulegen, das die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt.

Angesichts der Brüsseler Wettbewerbspolitik plädierte der kommunale Spitzenverband für Gespräche zwischen den Städten und Sparkassen über eine Weiterentwicklung der Sparkassen, die europäischen Anforderungen genügt, ohne die Grundsätze des Sparkassenwesens aufzugeben.

Zu den Auswirkungen der Rentenreform auf die Sozialhilfe sagte der Präsident des Deutschen Städtetages und Saarbrücker Oberbürgermeister Hajo Hoffmann: „Die von den Städten finanzierte Sozialhilfe darf zu keiner rentengleichen Dauerleistung gemacht werden. Sozialhilfe basiert darauf, dass Eltern für ihre Kinder und Kinder für ihre Eltern einstehen. Es wäre fatal, wenn im Rahmen der Rentenreform der Vorrang der familiären Selbsthilfe vor der Sozialhilfe aufgegeben würde. Die Rentner haben kein Verständnis dafür, wenn sie künftig von den Rentenversicherungsträgern zu den Sozialämtern geschickt werden, weil ihre Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht.“

Von der Zuwanderungskommission erwartet der Städtetag neben einem Rechtsrahmen für eine geregelte Zuwanderung eine Reform des unübersicht-lichen Ausländer- und Asylrechtes. Außerdem dürfe die Integration von Ausländern und Aussiedlern nicht zu kurz kommen, verlangte Präsident Hoffmann, der selbst Mitglied der Kommission ist.

Bei der Festlegung von Kontingenten für Zuwanderung müsse bedacht werden, dass es eine große Zahl illegaler Flüchtlinge und abgelehnter Asylbewerber gebe, die nicht abgeschoben werden können, so Hoffmann: „Auch außerhalb festgelegter Kontingente für Zuwanderung muss es allerdings möglich bleiben, politisch Verfolgten Asyl zu gewähren. Dagegen lehnen die Städte eine Flüchtlingspolitik zu finan-ziellen Lasten der Kommunen ab. Denn die Unterbringung und Versor-gung von Flüchtlingen ist eine staatliche Aufgabe, für die Bund und Länder die Finanzverantwortung tragen.“

In der Diskussion um die Zukunft der Sparkassen sehen die Städte durch die Brüsseler Politik die Anstaltslast und Gewährträgerhaftung unter Druck - also die kommunale Verantwortung für die finanzielle Ausstattung und Funktionsfähigkeit der Sparkassen sowie die Haftung durch die jeweilige Stadt für die Geschäftsrisiken der Sparkassen.

Das Präsidiumsmitglied des Städtetages, Oberstadtdirektor Martin Biermann aus Celle, sagte: „Trotz der Gefahren für die Sparkassen halten die Städte den Kurs von Bund und Ländern gegenüber der EU-Kommission für bedenklich und wenig erfolgversprechend. Die Städte und ihre Sparkassen wollen stattdessen auf die aktuellen Herausforderungen strategische Antworten suchen. Ziel muss es dabei sein, die Grundprinzipien des Sparkassenwesens fortzuschreiben, die Wettbewerbs-fähigkeit der Institute zu sichern und gleichzeitig eine Lösung zu finden, die im europäischen Kontext akzeptiert werden kann.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag Lindenallee 13-17, 50968 Köln Telefon: 0221/37710 Telefax: 0221/3771128

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