Widerspruch gegen Rentenanpassung / Musterverfahren werden eingeleitet
(Frankfurt) - Bei den Rentenversicherungsträgern geht derzeit täglich eine Vielzahl von Widersprüchen gegen die Rentenanpassungsmitteilung zum 1. Juli 2000 ein. Damit die Rentenversicherungsträger und Gerichte nicht in ihrer Handlungsfähigkeit lahm gelegt werden, haben sich die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz, Düsseldorf, die Bundesknappschaft, Bochum, und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Berlin, bereit erklärt, Musterverfahren einzuleiten. Das bedeutet: Die Widersprüche, die bei den Rentenversicherungsträgern eingehen, werden zunächst entgegengenommen. Wenn der Rentner einverstanden ist, wird der Widerspruch allerdings erst dann weiterbearbeitet, wenn ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Dies teilt der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Frankfurt am Main, mit.
Der VDR geht davon aus, dass die von den Rentnerinnen und Rentnern erhobenen Widersprüche gegen die zum 1. Juli erfolgte Rentenanpassung unbegründet sind, weil die Rentenanpassung rechtmäßig erfolgt ist und mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Die Widersprüche wären deshalb zurückzuweisen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger e.V. (VDR), Eysseneckstr. 55, 60322 Frankfurt, Telefon: 069/15220, Telefax: 069/1522320