Widerspruch gegen Gebühren in Millionenhöhe für Emissionshandel
(Düsseldorf) - Jährlich mindestens zwölf Millionen Euro - so schätzen wir - nimmt die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) in Berlin ein für die bürokratische Abwicklung des Handels mit Treibhausgasemissionen. Allein für die Stahlindustrie in Deutschland bedeutet das neben den Kosten für den Handel Jahr für Jahr zusätzliche Gebühren in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Von den zwölf Millionen Euro werden u.a. die etwa 90 Mitarbeiter der DEHSt bezahlt. Das wären pro Mitarbeiter 133.000 Euro. Da wir aber meinen, dass nur maximal sechs Millionen Euro im Jahr für Personalkosten erforderlich sind, stellt sich die Frage: Was macht die DEHSt mit dem restlichen Geld?, so Prof. Dr.-Ing. Dieter Ameling, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl in Düsseldorf. Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) schreibt nämlich ausdrücklich vor: Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz erhebt die zuständige Behörde kostendeckende Gebühren (§ 22 TEHG). Es gilt also das Prinzip der Kostendeckung. Die DEHSt ist erst Mitte April bereit, die Kosten offenzulegen sinnigerweise erst dann, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, so Ameling.
Ameling: Wir dürfen nicht hinnehmen, dass wir für den überflüssigen bürokratischen und wettbewerbsverzerrenden Emissionshandel auch noch viel zu hohe Gebühren zahlen müssen, die dem Finanzminister zu zusätzlichen Einnahmen verhelfen. Deshalb empfiehlt er den Unternehmen, Widerspruch gegen die im März verschickten Kostenbescheide über die Gebühren einzulegen, bis die erforderliche Transparenz über deren Verwendung hergestellt ist. Die stattliche Mitarbeiterzahl der DEHSt verdeutlicht den Bürokratismus. Der Bürokratieabbau ist einmal mehr nur ein Lippenbekenntnis dieser Regierung. Außerdem ist kritisch zu überprüfen, ob so viele Mitarbeiter wirklich gerechtfertigt sind, fordert Ameling. Wir verlangen natürlich eine Rückerstattung der zuviel gezahlten Gebühren.
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