Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Wichtige Fristen für Automobilisten

(Stuttgart) - Der ACE Auto Club Europa hat angesichts des bevorstehenden Jahreswechsels Kraftfahrern empfohlen, etwaige Ansprüche gegenüber Versicherungen zu prüfen und fristgerecht geltend zu machen. Nur so ließen sich drohende Nachteile bei der Schadenregulierung und Prämiengestaltung vermeiden. Mit Ausnahme von Kleinschäden bis 500 Euro, müsste der Verursacher eines Unfalls innerhalb einer Woche den Haftpflichtschaden der eigenen Versicherung mitteilen.

Wer im laufenden Jahr schon einen oder mehrere Bagatelleunfälle verursachte und seine Versicherung damit zunächst nicht belastete, um so den Rabatt zu retten, kann jetzt noch bis zum 31. Dezember auch diese Schäden nachträglich melden. Dies gelte auch für eigene Schäden in der Kasko-Versicherung, betonte der ACE.

Schäden, die im Dezember verursacht wurden, müssen bis Ende Januar 2002 angezeigt werden. Der ACE weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die von vielen Kraftfahrfahrern befürchtete Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt nicht die Schadensumme, sondern die Zahl der Unfälle maßgebend ist. Mehrere kleine Schäden führten folglich zu mehr Rabattverlust als ein einzelner teurerer Schaden.

Daher empfiehlt der ACE, gemeinsam mit dem Versicherungsunternehmen auszurechnen, ob es günstiger ist, alle Schäden oder nur den teuersten zu melden. So kann auf sicherer Basis entschieden werden, welche Form der Regulierung sich letztlich günstiger auswirkt: Den Schaden von der Versicherung übernehmen zu lassen oder zwecks Vermeidung eines höheren Versicherungsbeitrags, aus eigener Tasche zu bezahlen.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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